Bekannte wurde beklaut und hat kein Geld mehr, Was jetzt?
Guten Abend, ich habe gerade erfahren das eine Bekannte von mir beklaut wurde und zwar 400€. Das war ihr ganzes Geld für den ganzen Monat, sie lebt etwas isoliert und hat kaum Freunde, weswegen sie sich nichts leihen kann. ICh bin selbst Student und habe kaum Geld, ich konnte ihr jetzt bisschenw as leihen aber das wird für den Monat nicht reichen. Ihre Existenz ist Aktuell nicht gesichert, sie hat nichts zu essen mehr und kann keinerlei Rechnungen bezahlen. Das Amt will ihr nichts geben, mtrotz das im Grundgesetzbuch eine Existenzsicherung verankert ist: Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Also was tun? Wie kann sie an Geld kommen?
2012-05-24T02:27:43Z
Mal an die gewissen Leute mit ihrem tollen verdacht: Wenn man sein volles Geld .per Banküberweisung erhält, alles abhebt und im Geldbeutel aufbewahrt wird, dieser dann aber geklaut wird, ist das Geld nunmal weg, da ist nichts mit betrug oder sonstwas.
Und an alle anderen: Ja sie hat schon Anzeige erstattet, danke schonmal für die Tipps.
Verena2012-05-24T00:35:41Z
Beste Antwort
Ich Ich schließe mich Kapaun an.
Und falls hier alles tatsächlich so stimmt:
Die Tafeln, Sozialwerke, Caritas, Malteser, oder Diakonie aufsuchen, dort wird geholfen.
fals sie ALG2 bezieht, ist das Amt VERPFLICHTET ihr zu helfen, tun sie es nicht, Polizei hinbestellen und Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstatten.
Konkret hat deine bekannte die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen, die Begründung mit dem Diebstahl ist auf jeden Fall zureichend, der Antrag auf Vorschuss kann formlos gestellt werden und über diesen muss sofort ( in diesem Falle positiv ) entschieden werden.
Das Geld gibt es auch sofort, wird in Bar ausgezahlt. Ach ja, fals ihr Lebensmittelgutscheine angeboten werden, was die dort gerne mal machen, die Dinger dürfen freilich abgelehnt werden, da es ja durchaus peinlich ist, mit sowas einkaufen zu müssen. Das Amt kann nicht verlangen, Lebensmittelgutscheine zu nehmen, deine Bekannte hat ein Anrecht auf Bargeld.
400 Euro geklaut? Wie soll das denn gehen? Holt sie ihr Hartz 4 für den Monat von der Bank und läuft damit durch die Gegend spazieren? Sorry, aber die Geschichte kommt mir äußerst spanisch vor - ich habe da einen ganz anderen Verdacht.
Wie dem auch sei, mit kirchlichen Hilfen etc. (siehe @Marco) wird sie schon einen Monat über die Runden kommen.
P.S.: In dem Fall ist das ja fast schon sträfliche Dummheit ...
Falls sie dies noch nicht getan hat sollte sie auf die Polizei gehen und dies Anzeigen. Die Polizei wird ihr dann auf Anfrage eine Bestätigung ausstellen das sie Anzeige erstattet hat. Mit dieser Anzeige würde ich dann auf die Caritas oder ähnliche Institute gehen, ich denke schon das sie da ein Darlehen bekommen würde.
Fiese Sache sowas aber das Amt ist leider berechtigt in solch Fall nicht zu helfen und das hat nichts mit einer Existenzsicherung zu tun. Ist deine Bekannte Bezieherin von HARTZ4 oder Alg1? dann kann sich das Amt darauf berufen das in paar Tagen ja Leistungen gezahlt werden , ja es ist fies wegen dem Amt aber so ist das leider nun mal. Ich hoffe deine Bekannte hat schon Anzeige erstattet !? zumindest vorerst gegen Unbekannt und mehr kann man leider nicht machen. Was das Thema Hunger betrifft.... wenn in deiner Stadt eine sog. Tafel ist d.h. ein Verein der finanzschwachen Menschen Nahrungsmittel gibt dann soll sie dahin gehen und sich Lebensmittel holen , in der Regel braucht sie nur lediglich ihren HARTZ4-Bescheid zu zeigen und dann bekommt sie auch was. Ich weiß ja nicht wie toll die Kirchen bei dir da sind..... mancher Mensch hat da auch schon Hilfe bekommen d.h. das manche zu den Pastoren gegangen sind,die Lage geschildert haben und dann etwas Geld bekommen haben.