Notar beurkundet die selbe Wohnung zweimal, ist das rechtens?

Am 31.08.2011 unterschrieb ich den Kaufvertrag eines Appartements in Berlin.
Ich wusste, dass der Verkauf eine verzwickte Sache war, denn der Eigentümer hatte am 21.10.2008 das Appartement an einen Rechtanwalt verkauft, der aber den Kaufpreis nie gezahlt hatte. Der RA stand jedoch mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und der Makler und der Notar belehrten mich, ich müsse das Appartement daher von dem RA und nicht dem Eigentümer kaufen.
Mir erschien das etwas seltsam, aber ich bin nicht der Fachmann.

Da die Zwangsversteigerung angeordnet war und diese erst wieder gelöscht werden musste, sollte es länger dauern. Als sich nach vier Monaten noch immer nichts getan hatte, rief ich am 02.01.2012 im Notariat an, um nachzufragen, ob man dort Genaueres wusste.

Total perplex hörte ich, man habe mir am 27.12.2011 einen neuen Vertrag zugeschickt.
Es stellte sich heraus, dass ohne mein Wissen ein neuer Kaufvertrag, diesesmal zwischen dem Eigentümer und mir, abgeschlossen wurde, bei dem ich vollmachtslos vertreten wurde und ich jetzt die Genehmigungserklärung dazu unterschreiben müsste, wenn ich das Appartement noch haben wollte.

Ich schrieb eine geharnischte Mail an den Notar, denn mir einen zweiten Vertrag zuzuschicken, ohne Vorankündigung und Erklärung warum, das fand ich doch unüblich.
Auf meine geharnischte Mail antwortete der Notar mir gar nicht, dafür meldete sich der Makler und klärte mich auf, dass der erste Kauf vom RA so nicht durchführbar sei und ich daher jetzt vom Eigentümer erneut kaufen muss.
Also unterschrieb ich am 13.02.2012 im Notariat die Genehmigungserklärung, um das Appartement quasi erneut zu erwerben.

Auf meine Frage an den Notar, was nun mit dem ersten Vertrag wäre, meinte er lapidar, das sei nicht seine Sache, er beurkunde nur.
Weiß einer von euch, ob sich der Notar tatsächlich so einfach aus der Verantwortung ziehen kann?

2012-05-18T09:03:41Z

@ Tegularius; Weißt du wie diese Foren heißen? Ich bin zu blöd und finde nichts.
Da ich im Moment in Spanien bin, versuche ich mich erstmal schlauer zu machen bzgl. der Mitverantwortung des Notars

2012-05-19T07:00:35Z

@ lieske10; Lieben Dank für deinen Hinweis, dahin hatte ich schon geschrieben. Es kam lapidar zurück, die Bundesnotarkammer umfasst die Vertretung der Notare und Beschwerden fallen nicht in ihren Kompetenzbereich.
Wie es aussieht, komme ich im Moment von hier aus nicht weiter.
Schade, ich hatte gehofft, jemand wüsste hier mehr ...

lieske102012-05-19T06:17:29Z

Beste Antwort

Es gibt auch noch die Notarkammer und die Bundesnotarkammer
(http://de.wikipedia.org/wiki/Notarkammer & http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnotarkammer)
(http://www.bnotk.de/ )
die Helfen koennen um sich hierueber zu Beschweren oder Information verschaffen oder sagen, wo man sich beraten lassen kan..
Zitat:
"Die Berufsaufsicht über sie wird von den örtlich zuständigen Landgerichtspräsidenten als Justizverwaltungsbehörden ausgeübt. Die Notarkammern vor Ort unterstützen diese dabei. Auch die Aufsicht über die Notarkammern ist nicht Aufgabe der Bundesnotarkammer." (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnotarkammer)

2017-04-11T00:37:33.809Z