Kann man eine Patenschaft aberkennen lassen?

So...Folgendes...Als mein Sohn getauft wurde, entschied mein Ex-Freund (Vater des Kindes), dass eine Bekannte von ihm Patentante werden soll. Ich stimmt (leider) zu! Nun hat sie sich seit mittlerweile einem Jahr nicht mehr gemeldet,...auch nicht, auf dringendes Bitten meiner Eltern, dass sie sich mal wieder bei ihrem Patenkind blicken lassen soll!! Sie meldet sich nicht und kommt nicht vorbei! Und nun möchte ich eigentlich sehr gerne ihr die Patenschaft für meinen Sohn aberkennen lassen! Es gibt da noch gewisse andere Dinge, die mich stören, aber das gehört hier nicht hin! Könnt ihr mir helfen und sagen, ob es möglich ist, dass man irgendwo angeben kann, dass sie die Patenschaft für meinen Sohn nicht mehr haben soll???
Bitte helft mir!!
LG
chicoline

2012-05-09T02:26:15Z

@ Marlies: Nein! Mein Leben ist eigentlich recht sorgenfrei! Aber wenn du die Frage nicht beantworten willst und denkst, ich hätte keine anderen Probleme, es aber dann totzdem mit irgendwelchem Dünnsch*** beantwortest, solltest du vielleicht mal vor deiner eigenen Tür kehren!! ;)

sinner2012-05-09T02:33:17Z

Beste Antwort

Eieiei... das ist nicht schön, aber ich denke möglich. Auf der Taufurkunde und im Kirchenbuch wird es jedoch eher nicht streichbar sein. Ich habe dazu leider auch keine zuverlässigen Quellen gefunden.
Viel Glück!

whyskyhigh2012-05-09T13:23:26Z

das geht nicht
sonst waere patenschaft absurd

mache frieden im interesse des kindes

Ottilie2012-05-09T10:20:38Z

Das willst du jetzt wahrscheinlich auch nicht hören, aber heutzutage ist so eine Patenschaft doch auch nichts mehr wert, der Pate ist doch eig. nur ein besserer Geschenkegeber zu Weihnachten und zum Geburtstag...die Sache, dass im Falle deines Todes derjenige die Sorge für dein Kind übernehmen sollte ist veraltet...wenn sich die Person eh nicht meldet bist du sie ja quasi schon los. Also mach dich doch nicht unnötig verrückt, ob das jetzt in der Taufurkunde steht oder nicht. Spielt im Endeffekt eh keine Rolle.

christabaars2012-05-09T09:40:53Z

Nein glaube ich nicht, da man einen Partenonkel privat fragt ob er Pate des Kindes sein möchte- oder wurde es vom Gesetz oder vom Taufpfaarer anerkannt?

Laß es doch so wie es ist- kommt der Pate nicht mal vorbei um nach sein Patenkind zu sehen- soll er es doch laßen

Fals der Pate aber nun wirklich ein Mensch ist , der selbst nicht klar kommt unruhe stifftet - dann würde ich ihm schriftlich die Patenschaft an mein Kind aberkennen- basta!!

Pidi2012-05-09T09:40:22Z

Das ist wohl davon abhängig, ob es sich nur um eine kirchliche Patenschaft handelt oder ob sie auch notariell bestimmt wurde.
Wie das die Kirche handhabt wenn der Pate seinen Pflichten nicht nachkommt weiß ich leider nicht (hier am besten mal mit dem Geistlichen sprechen), aber eine notarielle Patenschaft lässt sich auf jeden Fall wieder rückgängig machen.

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