Arbeitsrecht. Versprochener Festvertrag wird nicht eingehalten?

Vom Zeitvertrag zum versprochenden Festvertrag und nun doch nicht!!?
Folgendes: Ich arbeite im öffentlicheb Dienst auf Zeit im Pflegeheim als zusätzliche Betreuungskraft Nach einem Jahr bekam ich eine Verlängerung, die zum 31. Mai ausläuft. Im Feb. bekamen meine Kollegin und ich die mündliche Zusage, dass wir ab 1.6 einen Festvertrag bekommen. Am 29. 3 wurde vom Heimleiter dieses durch eine Mitteilungsänderung mit seiner Unterschrift bestätigt. Vor 3 Tagen bekam ich nun Bescheid, dass ich doch keinen Vertrag bekomme und ich somit ab Juni arbeitslos bin.
Meine Frage nun:ist seine Unterschrift nicht bindend,obwohl der Vorstand noch nicht unterschrieben hat? Ich werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Vielleicht könnt ihr mir eure Meinung oder Selbsterlebtes mitteilen.
Ich denke solche Spielchen seitens Arbeitgeber darf es nicht geben, Es ist Menschenunwürdig!!!

Anonym2012-05-06T01:01:43Z

Beste Antwort

Wenn der Heimleiter im Auftrage der Geschäftsführung/Vorstand Unterschrift leisten darf, bzw. Verträge abschließen und kündigen darf, dann ist seine mündlich gemachte Willenserklärung vom Feb. bindend, sofern er zeitgemäß nicht widersprochen hätte (Beispiel: Irrtum). Durch die zusätzliche Mitteilungsänderung hat er dies noch einmal bekräftigt.

Sicherlich könnt ihr jetzt über einen Anwalt versuchen, einen Festanstellungsvertrag zu bekommen. Auch wenn ihr diesen tatsächlich bekommen solltet, dann müsst ihr damit rechnen, dass die Verträge kurze Zeit später ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats betriebsbedingt gekündigt werden. Das darf er nämlich.

Am besten die Zeit nutzen und woanders bewerben. Betreuungskräfte werden überall gebraucht.

cat3922012-05-06T09:21:40Z

Von wem habt ihr die Zusage für den Festvertrag erhalten?
vom Vorstand, dem aktuellen Chef?
Zudem habt ihr beiden nichts schriftliches in der Hand. Das macht es für jeden Rechtsanwalt schwer was durchzufechten. Denn die Pflegeleitung kann immer wieder mit der Erklärung wirtschaftlichen Lage oder eine Veränderung der aktuellen struktur daher kommen. Solange die Gegenseite nichts unterschrieben hat, ist auch nichts wirklich vor Gericht durchsetzungsfähig.
Das heißt im Klartext auch mit Zeugen und trotz Versprechen kann die Gegenseite die wirtschaftlcihen Interessen vorbringen, falsche Zeugenaussagen vor Gericht bringen und hat das Plus ncihts unterschrieben zu haben.
Ich würde mir das Geld für den Anwalt sparen. Die Aussichten sind misserabel, leider.

Brian W. Ashed2012-05-06T08:17:37Z

Den Job kannst du vergessen - da ist die Rechtslage vollkommen egal. Solltest du erfolgreich die Festanstellung einklagen können - die Freude wird nicht lange währen!

Aber mit einem vernünftigen Anwalt dürfte eine nette Abfindung drin sein.

Halte die Füße also still, und verlange scheinheilig ein Zwischenzeugnis für deine Bewerbungen, damit dir der Arbeitgeber wegen deiner Klage nicht mit dem endgültigen Zeugnis einen reinwürgen kann. Denn das Zwischenzeugnis ist schon recht bindend für das Abschlusszeugnis.

Und denk daran, dich rechtzeitig arbeitslos zu melden, sonst bekommst du noch eine Sperrfrist.

Anonym2012-05-06T08:01:47Z

Moralisch scheint er verpflichtet, rechtlich ist er das nicht unbedingt.

Die Frage ist ja, sind dir Nachteile dadurch entstanden?! Denn nur dann könntest du Erfolg haben, mit beschreiten des Rechtsweges. Denn eine verbindliche Zusage, auf die Ihr/Du dich berufen hast, wurde nicht eingehalten. Du hättest ja in diesem Zeitraum einen anderen Job suchen können.
Auf der anderen Seite musst du innerhalb eines befristeten Arbeitsverhältnis immer damit rechnen, dass der Vertrag nicht verlängert wird, auch nicht nach einer mündlichen Zusage.

Also es ist wirklich eine Entscheidung von "Hop oder Top" des Richters wie er das sieht.