Wohnungskündigung - Können Sie mich auf die Straße setzen?
Hallo,
mir wurde meine Wohnung gekündigt mit Frisst bis zum 30.4. Ich habe aber leider bisher noch keine neue Wohnung gefunden. Können die mich rausschmeissen oder habe ich da noch eine "Galgenfrisst"?
Ich bin zur Zeit erwerbsgemindert und beziehe Grundsicherungsleistungen. Spielt das eine Rolle? Bietet das Sozialamt in solchen Fällen eine Hilfe an?
Anonym2012-04-21T23:13:49Z
Beste Antwort
Ganz klar ja.
In deiner zuständigen Kommune, Stadt befindet sich das "Wohnungsamt" eine der AfA und Jobcenter angeschlossene Institution, die sich damit beschäftigen wenn ein Leistungsbezieher in Schieflage mit seiner Wohnung gerät. Sprich er hat die Miete nicht weitergereicht, Nebenkosten nicht bezahlt, braucht eine Mietkaution oder aber, er hat die Kündigung der Wohnung bekommen. Wende dich dorthin, die können Dir helfen. Keiner muss auf der Straße leben, dass ist ein Irrglaube.
Du hast jetzt noch eine Woche Zeit um sich darum zu kümmern. Wenn du es nicht machst, hoffe ich, das du bald unter den Brücken schläfst. Hattest doch auch vorher genug Zeit dafür. Es gibt auch Obdachlosenheime, die dich aufnehmen können.
das sozialamt muss dir in dieser situation helfen, geh dort umgehend hin. sie sollen dir am montag sofort helfen, vielleicht schaffen die das, dass dein vermieter von der kündigung absieht.
Richtig auf der Straße landet in Deutschland niemand, es sei er will es. Rechtsverbindlich musst die die Wohnung nach einer Räumungsklage verlassen wenn Gerichtsvollzieher und Polizei aufkreuzen. Das Sozialamt, bzw, Wohnungsamt können Sozialwohnungen anbieten, wenn Mietfähigkeit besteht. Es können auch Notunterkünfte angeboten werden. Eine Räumungsklage erfolgt meist zurecht - mit jenen die des dann betrifft habe ich kein Mitleid. Übrigens - Wenn Du Grundsicherung beziehst ist ja auch das Geld für die Miete enthalten - was ist mit der Kohle passiert?