Bußgeldknolle auf privatem Grundstück?

Hallo zusammen,

ich habe ein Bußgeldbescheid erhalten, weil bei mir der TÜV abgelaufen war. Allerdings war der PKW auf meinem privaten Grundstück geparkt.

Glaubt Ihr, dass das Knöllchen somit rechtens ist? Oder ist es dem Ordnungsamt nicht gestattet, Knollen zu verteilen, wenn das Auto garnicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt?


Danke und Gruß aus Köln

Nostradamus2012-04-16T03:49:24Z

Beste Antwort

So leid es mich für dich tut. Das Knöllchen ist berechtigt.

Ob das Fahrzeug am Verkehr teilnimmt oder nicht, Ob es in einer Garage ist, oder am Straßenrand steht spielt keine Rolle. Es zählt nur ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht. Zugelassene Fahrzeuge müssen zur HU.

Das es dein Privatgrundstück ist, ist auch solange egal, solange das Grundstück nicht umfriedet ist, dann zählt der Platz auf dem das Auto steht sogar zum öffentlichen Verkehrsraum, wie z.B. ein Supermarktparkplatz.

Zahlen bringt Frieden.

?2012-04-15T07:17:52Z

Bullshit !!-
Warum ?? Warum ?? Warum ??
-Weil Ich letztens mit einem Bulli beim Tüv war,wo der Termin schon überschritten war..
-Habe Ich dort nachgefragt warum denn nicht die Inspektionsfrist auf weitere 2 Jahre verlängert wurde,-wie es der Gesetzgeber angewendet sehen will..
-Darauf wurde mir gesagt:
-Das soll erst ab April (Kein Aprilscherz) in Bielefeld so gehandhabt werden,-allerdings wird die Tüv-Gebühr dann teurer und die Ingenieure sollen auch gleich vor Ort das fällige Verwarngeld (beim Überschreiten von mehr als 3 Monaten) vor Ort kassieren..
Also auf einem privatem Grundstück kann sich der Ordnungsamtsfuzzi seine Knöllchen sonstwo hin stecken,aber nicht an Dein Auto..wenn es da steht und nicht öffentliche Straßen und Wege befahren werden !!-

derliebe16112012-04-15T07:11:32Z

Wenn es ein rein privates Grundstück ist, kannst du dafür nicht belangt werden. Allerdings bezeichnen viele Leute auch die Straße oder den Gehweg vor ihrem Grundstück als privates Gelände, nur weil sie dafür Straßenausbaugebühren bezahlt haben, diese Ansicht ist natürlich falsch.
Eine nähere Beschreibung des Grundstückes wäre hilfreich!!

?2012-04-14T23:19:54Z

Wenn das Fahrzeug noch abgemeldet war,geht man sehrwahrscheinlich davon aus das Du noch am Verkehr teilnimmst-wegen amtliches Kennzeichen-
Ich mußte mal Bußgeld bezahlen,weil meine Anhängerkupplung 20cm auf den Gehweg ragte-man nannte es Behinderung des Fließverkehrs!

Luc U Looser2012-04-14T23:17:03Z

Auf privaten Grund darf man seine Fahrzeuge,
solange sie nicht (wegen Rost und undichtheiten)
die Umwelt gefährden, solange lagern wie man will.
Aber wenn das Fahrzeug angemeldet ist,
kann man davon ausgehen, das es auch hin und wieder benützt wird.
Also entweder Kennzeichen komplett abschrauben,
oder so wie jetzt lange Diskutieren......

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