Vormundschaft für Kinder bei Tod der Eltern?

Mich beschäftigt zur Zeit eine Frage:
Kann ich/können wir testamentarisch festlegen, wer im Falle unser beider plötzlichem Tod für unsere Kinder sorgt? Unsere Kinder sind knapp 2, 14 und 15. Wir leben mit meiner Mutter in einem Haus/getrennte Wohnungen. Wenn meinem Mann und mir was passieren würde, wären die Kinder natürlich am besten bei der Oma aufgehoben. Allerdings könnte es ja a) sein, dass meine Mutter das nicht mehr KANN oder b) das Jugendamt das nicht erlauben würde, weil sie ja jetzt "schon" 62 ist. Wisst Ihr, wie ich das meine? Würde das JA in so einem Fall zB einem anderen Teil unserer Familie die Fürsorge auch übertragen oder jemandem familienfremden? Man möchte seine Kinder doch gut versorgt wissen im Fall der Fälle...

2012-03-31T01:32:27Z

@Marlies und Josephine: an sowas müssen alle verantwortungsvolle Eltern denken! Erst vor wenigen Wochen ist in unserer Gegend eine Familie verunglückt, wobei die Eltern und ein Kind verstorben sind, ein Kind blieb unverletzt. Und was wird jetzt aus ihm??? Und einem Kind den Tod der Eltern zu verschweigen ist doch absoluter Quatsch, wer kommt denn auf so eine Idee???

waldi2012-03-31T01:40:05Z

Beste Antwort

In erster Linie die Großeltern, es gibt doch auch noch Paten die das bestimmt regeln werden

Komet2012-04-01T14:56:07Z

Das Jugendamt entscheidet und überträgt gar nichts.
Das macht das Familiengericht. Das Jugendamt ist ausschließlich dafür da, die Faktenlage zu prüfen und eine Empfehlung an das Gericht weiter zu geben. Meist hält sich das Gericht dann an diese Empfehlung aber längst nicht immer.

Wenn die Eltern sterben, hat das Kind keinen rechtlichen Vertreter mehr. Von Amts wegen geht die Vormundschaft automatisch zunächst mal auf das Jugendamt über, bis das Familiengericht 1-3 Wochen später eine Entscheidung getroffen hat. Das ist wichtig wegen der Erbausschlagungsfrist, falls ihr Schulden habt! Einen Ersatz-Vormund könnt ihr nicht selbst bestellen, solange ihr noch lebt. Das geht rechtlich nicht. Ihr könnt aber bei einem Notar festlegen, wen ihr gerne als Vormund für das Kind haben möchtet. Der wird es dann nicht automatisch, es muss gerichtlich geprüft werden, ob diese Person geeignet ist. Sollte diese Person auch nur ansatzweise geeignet sein, die Vormundschaft auszuführen, wird das Familiengericht diesem Wunsch entsprechen und im Zweifelsfall sogar das Jugendamt anweisen, diesem Wunsch-Vormund erzieherische Hilfen anzubieten. Nur wenn es dem Kindeswohl absolut nicht entsprechen würde, deine Mutter zu bestellen, wird sich das Gericht darüber hinwegsetzen.

Aber selbst wenn deine Mutter nicht geeignet sein sollte, die Vormundschaft auszuführen, heißt das noch lange nicht, dass die Kinder nicht bei ihr leben können! Selbst wenn die rechtliche Vertretung (Sorge für das Erbe, Vertragsunterschreibung bei Ausbildungsverträgen, Schulanmeldung etc.) zu kompliziert für deine Mutter wäre (gerade bei finanziellen Dingen muss ein Vormund auf viel mehr achten, als sorgeberechtigte Eltern!), könnte das Jugendamt die Vormundschaft behalten und bestimmen, dass die Kinder bei deiner Mutter leben, weil sie die Alltagsversorgung (kochen, Schulaufgaben begleiten etc) noch hinbekommt. Besonders bei den beiden Großen würden sich kaum Argumente finden, warum sie nicht dort leben sollten. Sie sind in einem Alter, in dem sie selbst mitreden dürfen.

Beim Kleinen müsste deine Mutter nachweisen (durch Kontrollbesuche), dass sie in der Lage ist, der neuen Aufgabe gerecht zu werden.

Aber keine Angst, das Jugendamt ist in der Regel darauf aus, Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu lassen. Es muss schon gravierende Zweifel an der Eignung deiner Mutter geben, um sich über euren schriftlich fixierten Willen hinweg zu setzen!


Wenn deine Mutter nicht mehr KANN, würde zunächst innerhalb der Familie nach einer Lösung gesucht werden. Und nur, wenn da niemand bereit und in der Lage ist, die Kinder aufzunehmen, würden fremde Leute sich um die Kinder kümmern.

idril_arien2012-03-31T08:23:41Z

Familie geht immer vor Jugendamt. So deine Mutter noch fit genug ist und es sich zutraut, müßte sie nur die Vormundschaft beantragen. Im Testament könnt ihr nur den Vorschlag dazu geben, wer sich um die Kinder kümmern soll. Am besten noch mit einer Erklärung desjenigen.

Anonym2012-03-31T08:22:07Z

Ich würde meine Verwandten oder guten Freunden darum bitten, dass sie auf unsere Kinder aufpassen und vielleicht am Besten ihnen unsere Tod nicht wissen.

?2012-03-31T08:17:22Z

Liebe Sandra,denk nicht an sowas.Dann müssten wir uns ja alle Sorgen machen.Past auf euch auf.Und dann wird alles gut