Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und möchte danach als Rechtspflegerin tätig werden. Brauche ich Abitur um den Beruf auszuüben oder reicht meine Ausbildung? Ich habe bislang den Realschulabschluss.
Im Internet steht: Voraussetzung: Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss was ist ein gleichwertiger Bildungsabschluss???
Jan2012-02-21T11:23:21Z
Beste Antwort
Hallo,
Die Zugangsvoraussetzungen für das Rechtspflegerstudium regelt § 2 Abs.2RpflG. "Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Beamte des mittleren Justizdienstes können zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, wenn sie nach der Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre im mittleren Justizdienst tätig waren und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren bisherigen Leistungen für den Dienst als Rechtspfleger geeignet erscheinen. Die Länder können bestimmen, daß die Zeit der Tätigkeit im mittleren Justizdienst bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die berufspraktischen Studienzeiten angerechnet werden kann. " Rechtsanwaltsfachangestellte reicht leider nicht aus. Voraussetzung ist entweder Hochschul-oder Fachhochschulzugangsberechtigung (Abi oder Fachabi).