Gibt es ein klein Unterschiet zwischen Ehe und Wilde-Ehe?

Welche Rechte hat man als Ehemann zu Ehefrau oder Ehefrau zu Ehemann in einer Ehe. Gibt es ein Unterschiet zwischen Ehe und Wilde-Ehe. Ok, in der Wilden Ehe kann man einfach so Schluss machen ohne das viele kosten dabei entstehen. Im Gegensatz zu Ehe mit Anwälte usw. Aber das meinte ich nicht. Ich meine so von Menschlichen her. Wo ist der Unterschiet?

Gibt man 50% seiner Persönlichen rechte an seinem Lebenspartner ab, wenn man Heiratet. Kann der/die Ehepartner/in verklagt werden, wenn Er/Sie beim fremdgegangen erwischt wurde in der Ehe? Ist der Ehemann oder die Ehefrau da zu verpflichtet, den beischlafe mit sein Ehepartner zu vollziehen, wenn Er/Sie es möchte? Gibt es irgendwelche Grundlagen die ein unterschied machen zu W-Ehe. Wo man sagen kann das ist gut oder schlecht.

Lene2012-01-21T11:37:06Z

Beste Antwort

Natürlich hat der Ehepartner Anspruch auf Erfüllung der ehelichen Pflichten, dazu zählt auch der Beischlaf. Allerdings lässt sich dieser Anspruch nicht juristisch durchsetzen:

http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/anw24-157.htm

(eine von sehr vielen Seiten, die zu diesem Thema im Netz zu finden sind)

Anonym2012-01-21T17:41:14Z

ich denke es kommt auf die freiheiten an die man sich gegenseitig gewährt,das ist auch in der ehe so aber nicht damit zu vergleichen denn da ist es eine vertrauensfrage.dies ist sehr wichtig auch bei wilder ehe aber kein muss.manchmal laufen diese besser wie bei einer richtigen ehe also ich denke es kommt auf die partner an.wie weit geht mann oder will man.was ist mir wichtig eine ehe kostet geld wilde auch ist aber kein zwang.

macika hört "Uriah Heep"2012-01-21T16:45:12Z

Also:
Bei einer "wilden Ehe", also der "Ehe ohne Trauschein" kann man sich wirklich ohne große Probleme trennen, wenn man einfach nicht mehr zusammen sein will. Kosten entstehen da höchstens, wenn beide Partner zusammen gewohnt haben und einer der Partner dann auszieht, einen Möbelwagen für seine Möbel braucht usw.

Eine Ehe kann natürlich auch einfach so auseinander gehen. Man ist dann aber immer noch vom Gesetz her verheiratet. Wenn sich ein Ehepaar trennt, sollte vorher schon bekannt sein, wer welche Möbel behalten darf usw. Und dann müssen auch solche Dinge wie der Trennungsunterhalt usw. geregelt werden.

Als ich heiratete, legte ich meinen Mädchennamen ab, nahm den Namen meines Mannes an.

Ob ein Ehepartner verklagt werden kann nachdem er beim Fremdgehen erwischt wurde, kann man so pauschal auch nicht sagen. Manche Paare reden darüber und einigen sich dann auch ohne einen Richter.

Soweit ich weiß, hat aber kein Ehepartner das Recht, auf den ehelichen Beischlaf zu bestehen. Denn das ist eine freiwillige "Leistung". Und wenn ein Partner den anderen dann aber dazu zwingt, den Beischlaf zu vollziehen, kann der gezwungene den anderen allerdings verklagen wegen "Vergewaltigung in der Ehe". Ob das aber so erstrebenswert ist, ist fraglich!

Mama2012-01-21T16:24:46Z

Ist der Ehemann oder die Ehefrau da zu verpflichtet, den Beischlaf mit sein Ehepartner zu vollziehen,

Wie bitte ?

Niemand ist zu irgend etwas verpflichtet was das angeht, ob wilde Ehe oder verheiratet.

Man sollte in der ,,wilden,, Ehe darauf achten,das man im Falle einer Trennung keinen über den Tisch zieht...weil es da meist ohne Anwalt abgeht.

Bei einer Ehescheidung kümmert sich der Anwalt um solche Sachen.

In beiden Fällen wäre es von Vorteil ,wenn man sich im guten einigen kann.




Gruß Mama

davgerbr2012-01-21T16:20:14Z

Na ja, die Persönlichkeitsrechte nicht unbedingt, aber dafür 50% der Rechte an den persönlichen Finanzen, wenn man heiratet. Und ja, wenn er oder sie in der Ehe fremd geht, kann eine Scheidung eingeklagt werden bzw. wenn der Mann ein Kind zeugt, dass GAR NICHT den Eltern ähnlich sieht, dann kann er zur Zahlung des Unterhalts verdonnert werden, sogar zweifach, wenn er das Kind als sein eigenes groß zieht. Ja, die Pflicht zum Beischlaf besteht. Es gilt sogar als "Härtefall" in einem Scheidungsprozess, bei dem ein Friedensrichter nur mit dem Finger zu schnipsen braucht und die Scheidung ist vollzogen.

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