iPhone 4S aus Amerika - Zoll?

Hallo,

ich habe mich mal ein wenig auf dem amerikanischen Markt umgesehen und wollte mir nun ein gebrauchtes iPhone 4 S aus Amerika zulegen. Habe dort eine Freundin die mir dieses besorgen und zuschicken könnte.
Nun zu meiner Frage, es gibt ja einen Zollfreibetrag von 430€, richtet sich dieser nach dem Neuwert des Gerätes oder nach dem Kaufpreis?
In den USA kostet ein gebrauchtes 4S rund 400€.

Wenn ich keinen Zoll zahlen muss, welche Gebühren fallen noch an?

Danke schonmal :)

2011-12-29T14:33:12Z

Die Freundin hat selbst ein iPhone aus Amerika und es dort für 30$ entsperren lassen, das wäre das geringste Problem.

Lohnt es sich dann überhaupt das iPhone dort zu kaufen oder nimmt sich das mit dem Preis hier nicht mehr viel wenn die ganzen Steuern draufkommen?

sparrow2011-12-29T07:12:13Z

Beste Antwort

Diese Zollfreigrenze gilt nur, wenn du das Gerät persönlich mit nach Dtl. bringst, beim Postversand gilt eine niedrigere Zollfreigrenze. Auf jeden Fall wirst du Einfuhrsteuer zahlen müssen. Und funktionieren wird das iphone hier auch nicht.

?2011-12-29T15:45:04Z

Du musst Zoll bezahlen!


http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=en

Makatinus2011-12-29T06:34:38Z

Die Sache hat noch einen Haken, ein iPhone aus
Amerika funktioniert nicht bei uns.
Der Apfel hat das so eingerichtet, daß die iPhones
nur in dem Land funktionieren für welches sie
zugelassen / hergestellt sind.

Toller Apffeltrick.

Es gibt einige findige Software-Freaks die das schaffen,
das ist aber ein erheblicher Aufwand mit unklarem
Ergebnis.
Wenn Du Pech hast ist Dein Eifon anschließend
geschrottet.

Und :
Paul hat recht, Du zahlst Zoll und nicht nur auf das
eigentliche Gerät sondern auch noch
auf Verpackungskosten und Versand.

Noch was :
iPhones aus dem Ausland dürfen im Falle eines Defektes
hier bei uns in Deutschland nicht repariert werden.
(offiziell)

Anonym2011-12-29T06:05:10Z

Die Sache hat einen Haken: Beim Postversand gibt es die Zollfreigrenze von 430,-€ NICHT, hier ist volle Versteuerung und Zollgebühr angesagt. Maßgeblich ist der Neuwert, nicht der Gebrauchtwert.