2. und letzte mahnung, "top-of-software.de" hilfe!?

ich habe mich vor 1-2 jahren versehentlich , ohne wissenüber die kosten auf der seite mit "fakedaten" (ausser email ) angemeldet... ich habe schon 1 rechnung und eine mahnung erhalten... ich habe nicht reagiert, wiees in anderen foren empfohlen wird..., doch jetzt hab ich noch eine email bekommen, die mir doch ein wenig angst macht...
was soll ich tun???
Email:
Wiesbaden, den 09.12.2011

IHRE RECHNUNG
Anmeldung auf www.top-of-software.de

Sehr geehrter Herr Jhkjhk Kjhk,

nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 14.01.2010
um 21:35:07 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.

Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am 31.10.2011 die Rechnung RE1011219310
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 17.11.2011
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BGB)!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.

Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:


12-Monatszugang für www.top-of-software.de
Anmeldung vom 14.01.2010

Preis : 96,00 EUR*

Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB)
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR

* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.


Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.**

-----------------------------------------------------------------------------------
Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
Kontonummer: 3221776
Bankleitzahl: 50561315
Bank: Vereinigte Volksbank Maingau

IBAN: DE79505613150003221776
SWIFT-BIC: GENODE51OBH
Bank: Vereinigte Volksbank Maingau
Sitz der Bank: Obertshausen

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt Ihre
Kundennummer TS7196533 und die Rechnungsnummer RE1011219310 an. Wenn diese
Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hat
daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes
als das vorgenannte Konto zahlen!
-----------------------------------------------------------------------------------

Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt sind, die
Forderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts- oder
Inkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre. Hinzu
kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.

Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zur
Sach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam und
vollständig lesen sollten.


Mit freundlichen Grüßen
Tropmi Payment GmbH


Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380

Telefon: +49 180 588 204 486
Telefax: +49 180 588 204 487

Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.

Internet: http://www.support-tropmi.de

2011-12-09T15:15:39Z

@Marcel, ich habe vor einem jahr eine email bekommen mit ner rechnung... nich reagiert und kam auch nix weiter... und jetzt auf einmal fängt das wieder an... ich habe nie reagiert, geschweige denn irgendetwas gezahlt...

2011-12-09T15:21:44Z

@derlachsack

so war das nicht gemeint... ich wollte ne freeware runterladen und hab mich ohndass da was von kosten stand angemeldet -.-

2011-12-09T15:28:14Z

@john dd danke ;) nein ich habe nicht gezahlt ...

?2011-12-09T16:01:52Z

Beste Antwort

Und abermals:

NICHT ZAHLEN!

Die Firma ist schon verurteilt geworden! Sie bietet Kostenlose Software an, macht sie aber dadurch "wett", dass sie bei der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag unterschieben!

Das ist aber nicht rechtens!

Also:

Nicht zahlen, bei Der Polizei Anzeige erstatten und evt. noch Anwalt einschalten!

UND: Installiere den Computerbild Abzockschutz & WOT! Sie warnen vor solchen Seiten!

Heinz2011-12-10T00:03:32Z

So eine Rechnung habe ich auch bekommen, bin versehentlich im Feb.2011 auf deren Seite gelandet und im Okt.2011 nochmals.
Aber ich habe keine Bedenken, solltest du auch nicht. Solltest du allerdings einen * Mahnbescheid * von denen erhalten -- was ich fast ausschließe ! -- dann mußt du reagieren.

Azul Alucris2011-12-09T23:53:16Z

Einfach ignorieren.
Die sind selbst illegal, können also kaum klagen.

Oliver.K2011-12-09T23:48:34Z

Sei doch froh, dass es die letzte Mahnung ist, dann dürfte ab jetzt Ruhe sein ;)

Im Ernst, ignoriere den Mist weiterhin, und wenn ein Schreiben vom Gericht kommt, kreuz "Widerspruch" an, und dann ist die Sache erledigt. Dann nämlich muss der Gläubiger sein Geld einklagen, und den Gang vor das Gericht scheuen die Betreiber dieser Abofallen so sehr wie Kakerlaken das Licht.

John DD2011-12-09T23:23:32Z

Du darfst auch weiterhin nicht zahlen - sie bauen ein Droh-Szenarium auf, mit dem sie dich einschüchtern wollen. Auch falls noch Post von irgendeiner Inkassofirma oder einem Winkeladvokaten kommen sollte, ist das völlig irrelevant, denn du hast nie einen gültigen Vertrag abgeschlossen
(es wäre ja auch unglaublich dämlich, für das Downloaden von Freeware etwas zu bezahlen).

Du musst nur reagieren, falls ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommen sollte (ACHTUNG - manche dieser Betrügerfirmen schicken etwas, das so ähnlich aussieht!) - wenn also ein echter Mahnbescheid kommen sollte (die Chance beträgt 0,05%), einfach Widerspruch einlegen und die Sache ist gegessen, den vor Gericht trauen sich diese Halunken nicht, weil sie da IMMER verlieren.

Falls du allerdings tatsächlich für das erste Jahr bezahlt haben solltest, bist du arm dran - damit hast du den Vertrag anerkannt und musst auch für das zweite Jahr zahlen, da hilft auch kein Gericht.

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