Antrag auf Aufteilung Steuerschuld?
Hallo,
mich interessiert ob das Finanzamt bei einer entstandenen Steuerschuld von einem Ehepaar dem nachträglichen "Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld" Folge leisten muss.
Danke
Hallo,
mich interessiert ob das Finanzamt bei einer entstandenen Steuerschuld von einem Ehepaar dem nachträglichen "Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld" Folge leisten muss.
Danke
Jürgen NRW
Beste Antwort
Nachträgliche Aufteilung der Steuerschuld
Eine Besonderheit enthält das Steuerrecht im Hinblick auf gemeinsam veranlagte Personen, die laut bestandskräftigem Steuerbescheid gesamtschuldnerisch haften. Hier kann gemäß §§ 268ff. AO jeder Gesamtschuldner die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Die Zustimmung des Ehepartners ist nicht notwendig.
Damit lässt sich die steuerliche Mithaftung nachträglich (d.h. auch noch während des laufenden Vollstreckungsverfahren!) beseitigen. Insbesondere für Ehefrauen eröffnet sich damit die Möglichkeit, sich aus der Mithaftung für gewerbliche Steuerschulden des Ehemannes zu befreien. Dabei spielt keine Rolle, ob die Ehe noch Bestand hat.
Entscheidend ist, dass Unterlagen vorgelegt werden können, die eine getrennte steuerliche Zurechnung der Einkünfte/Umsätze erlauben und dass die rückständige Steuer zum Zeitpunkt des Aufteilungsantrags noch nicht vollständig getilgt ist.