Ist es kein Delikt wenn jemand gegen eine Glasscheibe geschubst wird?

Hallo

Heute Nachmittag hat jemand meine Tochter als ******** betitelt und dann heftig gegen eine Glasscheibe geschubst und dann hat meine Tochter den Typen eine gesemmelt. Die Polizei kam dann auch, und war der Meinung das Schubsen keine Körperverletzung wäre und wenn meine Tochter den Typen anzeigen würde, selber eine Anzeige bekäme!
Für mich wäre das Notwehr?!
Wie sollte ich mich verhalten?
Grüße Andrea

2011-11-04T20:26:52Z

Das war an der Haltestelle, da hat eine Frau geraucht und eine andere hat sich aufgeregt.Meine Tochter hat auch gesagt das Rauchen hier verboten ist und der Mann kam von gegenüber und hat sofort angefangen zu beleidigen und hat meine Tochter mit voller Wucht gegen die Glasscheibe geschubst und alle die herumstanden haben nur dumm geguckt. Dann hat er noch zu einer Ohrfeige aufgezogen und dann hat sich meine Tochter gewehrt.
Schlagen lassen würde ich mich auch nicht, da würde ich mich auch wehren.

Anonym2011-11-12T08:13:45Z

Beste Antwort

Das hört sich nach Notwehr an. Wichtig ist daß du Zeugen bennenen kannst, die aussagen, was mit deiner Tochter passiert ist. Wie heißt es dazu in § 227 BGB: "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

hier ist jetzt Angriff die beste Verteidigung, also Zeugenaussagen präsentieren und den Schubser anzuzeigen.

TM

Anonym2011-11-11T15:06:16Z

An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt suchen und den Typen auf jeden Fall anzeigen.
Kann doch nicht sein, dass so einer damit auch noch ungestraft durchkommt!

Gold2011-11-04T19:02:24Z

Es ist keine Notwehr wenn du anschließend einem eine semmelst. das ist Körperverletzung da hat die Polizei dir schon das Richtige erzählt. Irgendeinen Grund muss der Typ der deine tochter geschubst und beleidigt hat haben??? weil von sich aus machen leute das eigentlich eher weniger.
Lg

Anonym2011-11-04T18:40:53Z

Da sollte man aber die gesamte Geschichte und Vorgeschichte kennen, um das beurteilen zu können!