Ich Abreite in der Altenpflege und habe jetzt die Frage wen ein Dienstplan genehmigt ist vom Betriebsrat und er wird einfach geändert wie ist das vom rechtlichen her geregelt dürfen die das überhaupt ohne ersichtlichen Grund? und wo finde ich so was im recht?
2011-10-27T13:44:18Z
also der Dienstplan ist von alles so genehmigt auch von der Pflegedienstleitung
Mike M2011-10-27T14:04:36Z
Beste Antwort
"ohne ersichtlichen Grund" ? Glaub ich nicht. Entweder ist jemand erkrankt oder es steht eine "geplante Krankheit" an (gibts wenn jemand wiess dass er ins Krankenhaus muss z.B.)
Ich glaube nicht dass der Dienstplaner sich die Mühe macht aus reiner Willkür umzuplanen. Aber wenn du mit den Änderungen ein Problem hast warum fragst du dann nicht einfach erstmal den Planer warum umgestellt wurde und ob du andere Zeiten kriegen kannst. Im zweiten schritt kannst du dann ja auch noch zum BR gehen.
also meine liebe sina, es gibt keinen betriebsrat in der altenpflege sondern eine ANV = arbeitnehmer-vertretung. diese leute stehen zu 100 % hinter dir! die stellen aber keine dienstpläne auf, sondern nur die pflegedienstleitung. sollte jemand erkranken wird nachgeschaut, wer die vertretung übernehmen kann, das wird dann der pflegedienstleitung mitgeteilt. diese nehmen mit dir kontakt auf und du musst zustimmen...sonst gar nichts. wenn du frei hast und die pflegedienstleitung ist am telefon, bist du sogar berechtigt auf zu legen ohne mit irgendwelchen konsequenzen rechnen zu müssen. lg
Ein Dienstplan ist ein Plan und kein unumstößliches Gesetz. Es können sich immer Änderungen ergeben, z.B. durch Erkrankungen im Team oder auch Erkrankungen im familiären Bereich, sodass eine Mutter z.B. beim Kind bleiben muss. Der Dienstplaner wird sicherlich nicht aus Jux und Dollerei einen Dienstplan umwerfen. Geh einfach zum Planer und frage nach den Gründen und wenn die neuen Zeiten für Dich ein Problem darstellen, dann muss er ggf. eben noch einmal neu planen.
Den Betriebsrat würde ich in solch einem Fall nicht einschalten, das ist definitiv eine Instanz zu hoch, sozusagen mit Kanonen auf Spatzen schießen. Geh zur Pflegedienstleitung oder Deinem unmittelbar Vorgesetzten und sprich die Problematik an.
Hallo, ein vorgesehener Dienstplan ist nichts unumstößliches. Betriebsbedingt kann immer eine Änderung nötig sein. Der Betriebsrat hat da keine Zustimmung zu geben, weil es sich um die Arbeitseinteilung der Mitarbeiter handelt. Der Betriebsrat ist eher bei der Genehmigung von Über zeit gefragt, oder Zeitpunkt des Betriebsurlaubes.