Muss das Amt auch für die Maklergebühren aufkommen ?

ich weiss das, dass Amt für die Kaution aufkommt, aber kommen die auch für eine Maklergebühr auf ?

Anonym2011-10-22T03:47:48Z

Beste Antwort

Nein, es gibt ja schließlich auch genügend Wohnungen, bei denen keine Maklergebühr anfällt.

Jürgen NRW2011-10-22T11:12:34Z

Was bekommt man bei Hartz IV - Arbeitslosengeld II - Regelbedarf Neu 2011

VI. Umzugskosten und umzugsbedingte Kosten
Dazu gehören auch die Wohnungsbeschaffungskosten (ggf. einschliesslich Maklergebühren), notwendige Handwerker (Gas, Strom, Wasser), Gardinen, Lampen, ggf. Möbelersatz und eine Kautionsgarantieübernahme; wobei sich die ARGE oft dagegen ausspricht.
http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php


Maklergebühren gehörten zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Wohnungsbeschaffungskosten.
http://www.rechtsanwalt-puhe.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=51

?2011-10-22T10:37:33Z

Nein

psychomilhouse19812011-10-22T10:37:20Z

Nein muss es nicht

Entweder die Kaution oder die Marklercortage aber nicht beides