Muss das Amt auch für die Maklergebühren aufkommen ?
ich weiss das, dass Amt für die Kaution aufkommt, aber kommen die auch für eine Maklergebühr auf ?
ich weiss das, dass Amt für die Kaution aufkommt, aber kommen die auch für eine Maklergebühr auf ?
Anonym
Beste Antwort
Nein, es gibt ja schließlich auch genügend Wohnungen, bei denen keine Maklergebühr anfällt.
Jürgen NRW
Was bekommt man bei Hartz IV - Arbeitslosengeld II - Regelbedarf Neu 2011
VI. Umzugskosten und umzugsbedingte Kosten
Dazu gehören auch die Wohnungsbeschaffungskosten (ggf. einschliesslich Maklergebühren), notwendige Handwerker (Gas, Strom, Wasser), Gardinen, Lampen, ggf. Möbelersatz und eine Kautionsgarantieübernahme; wobei sich die ARGE oft dagegen ausspricht.
http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.php
Maklergebühren gehörten zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Wohnungsbeschaffungskosten.
http://www.rechtsanwalt-puhe.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=51
?
Nein
psychomilhouse1981
Nein muss es nicht
Entweder die Kaution oder die Marklercortage aber nicht beides