Vorweg - es möge sich bitte niemand durch diese Frage belehrt fühlen, ich wusste es bis vor kurzem ebenfalls nicht viel besser.
Da traf ich nämlich einen Kollegen, der ein paar Tage zuvor die Fähre in Rostock verpasst hatte, weil er in einer Baustelle auf der A19 einen kleinen Unfall hatte, als ein PKW Mercedes ihn zu überholen versuchte, was mit Schrammen und einem kaputten Außenspiegel (am PKW natürlich) endete. Wirklich empört war der PKW-Fahrer jedoch, als er ein Verwarn- oder Bußgeld zahlen sollte und als Alleinschuldiger am Unfall dastand. Denn was hatte er auf der linken Spur in der Baustelle zu suchen, sein Auto ist von Spiegel zu Spiegel breiter als zwei Meter.
Und tatsächlich: hunderttausendmal gesehen die Schilder, nie einen Gedanken daran verschwendet, doch eindeutig an fast jeder Autobahnbaustelle: links Fahrverbot für Fahrzeuge über zwei Meter Breite. Darüber musste ich heute nachdenken, als ich auf der A7 durch eine Baustelle fuhr, mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielt und infolgedessen von unendlich vielen PKW überholt wurde, Mercedes, Volvo, ein BMW mit (quer) am Heck befestigten Fahrrädern, Kleintransporter, Wohnmobile, die ganze Palette. Ich kann nicht davon ausgehen, dass wirklich alle absichtlich ein solches Fahrverbot ignorieren, und frage mich nun, ob jemand überhaupt die Breite seines Fahrzeugs kennt.
2011-10-05T05:37:50Z
@regnau, nicht ganz. Um das zu verstehen, müssten man allerdings mal von meinem Platz aus sehen, wie eng das ist, wenn sich ein Transporter vorbeiquetscht, und man selbst nicht weiß, wohin man noch ausweichen soll. Besonders, wenn rechts ein Abhang ist.
Helma.2011-10-04T14:24:02Z
Beste Antwort
Ich wusste auch lange nicht, dass diese Regelung die meisten Fahrzeuge betrifft, vor allem die schnellen, die man ja im Baustellenbereich fast überwiegend auf der Überholspur antrifft. Aber auch fast alle Mittelklassewagen, auch welche, von denen man es nie vermutet hätte.
Aufmerksam darauf wurde ich über einen Bericht, dass die Polizei verstärkt an Baustellen steht und sich die Autos greift. Die Fahrer natürlich total überrascht, es betrifft ja fast alle Fahrzeuge.
Ein Bundesland hat reagiert - ich glaube, es ist Hessen, weiß es aber nicht ganz genau - man darf dort jetzt bis 2,10 Breite fahren. Was aber im Endeffekt auch nicht viel bringt, weil wirklich die meisten Fahrzeuge sogar breiter als 2,10 sind - und nicht nur die "großen"! Und 2,11 sind mehr als 2,10 - also strikt verboten.
Ich darf fahren - ich habe einen Kleinwagen.
Heute erst habe ich daran gedacht, als ich durch eine Baustelle fuhr. Wer fährt links? Die PS-starken Wagen, die eigentlich dort gar nichts zu suchen haben.
Ich dachte noch, das würde aber komisch aussehen, wenn alle PS-starken zwischen den LKW fahren würden - wie vorgeschrieben - und links nur noch die zu finden wären, die sonst nie dort zu sehen sind.
Auf der anderen Seite - ich fahre in Baustellen grundsätzlich - ok, meistens - auf der rechten Spur. Es lohnt sich einfach nicht, dieser Stress für die überwiegend kurzen Strecken. Und welcher LKW-Fahrer fährt denn schon freiwillig langsamer, als er darf... Die meisten fahren auch dort recht zügig.
Ich weiss daà mein Auto breiter als zwei Meter ist, im Fahrzeugschein steht aber nur die Breite ohne Spiegel, ausschlaggebend für die Polizei ist aber die tatsächliche Breite mit Spiegeln. Also selber nachmessen ist angesagt!!!
Es gibt zwei verschiedene Fahrzeugbreiten. Die Breite nach StraÃenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachzulesen. Darin sind allerdings einige Fahrzeugteile nicht enthalten, z.B. AuÃenspiegel, Spurhalteleuchten, Reifenwülste u.ä.. Bei dem Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge über eine tatsächliche Breite von ... Metern" geht es aber, wie der Name schon sagt, um die TATSÃCHLICHE Breite, also mit allem. Die ist entweder in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu finden, oder sie muss gemessen werden. Wir, d.h. der Landesverband der Hessischen Fahrlehrer, sind beim Verkehrsministerium vorstellig geworden und wollten diesen Unsinn weghaben. Leider bekamen wir eine Ablehnung mit der Begründung, die tatsächliche Breite sei ja für jeden leicht feststellbar, und es bestünde somit kein Handlungsbedarf! Also heiÃt es jetzt aufpassen: Wenn im Fahrzeugschein eine Breite von mehr als etwa 1,80m angegeben ist, könnte es sein, dass die tatsächliche Breite schon über 2m liegt. Es wird wohl niemand von der Polizei kontrolliert werden (die haben wahrlich besseres zu tun), aber im Falle eines Unfalles könnte die Versicherung sich querstellen und nichts bzw. nicht alles bezahlen!
Ich weiÃ, dass mein Wagen mit AuÃenspiegeln über 2m breit ist. Und dass das 1. meistens die Nutzung der linken Spur in Baustellen nicht erlaubt ist, 2. durch die Polizei (z. B. im Schadensfall) überprüft werden kann. 3. Die Breite im KFZ-Schein ohne Spiegel angegeben wird.
Trotzdem fahre ich in Baustellen nicht immer rechts, wenn ich ehrlich bin.