hat einer von Euch eine Idee, ob man gesetzlich dazu verpflichtet ist, seinen Hund innerhalb des eigenen Hauses nur angeleint durch Flure und Treppenhaus zu führen?
Also unabhängig von Hunderasse, Grösse, etc. Wenn es hilft, ich rede von NRW
Die Landeshundeverordnung sowie Hausordnung gibt diesbezüglich nichts her.
Wäre für eine sachliche Auseinandersetzung sehr dankbar, ich weiss, ist schwierig, wenn es um so etwas polarisierendes, wie Hunde geht.
Daher schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
Bolle2011-09-30T10:51:01Z
Beste Antwort
Ein Gesetz gibt es dafür nicht,aber um die Anwohner nicht zu verärgern,sollte man den Hund anleinen.Bei einigen Genossenschaftswohnungen,verlangt die Genossenschaft,den Hund im Hausflur und vor den Wegen die man da zum Hauseingang geht,anzuleinen.
Ich würde sagen, in dem Fall ist Kommunikation der Weg zum Ziel. Sprich mit deinen Nachbarn, ob sie Angst vor dem Hund haben bzw wie sie dazu stehen, dass der Hund unangeleint durch Flur und Treppenhaus läuft. Hat auch nur ein Nachbar Angst, sei es um sich selbst oder seine Kinder, würde ich den Hund angeleint führen.
bestimmt...und die zoophilen laufen weiter frei herum. ich wuerde es einfach machen, du ersparst dir im tierlieben deutschland bestimmt viel aerger...und,wenn z.b. eine aeltere dame zu besuch kommt, sie eine hundeneurose hat,die treppe runter fällt.... mach es einfach und gut ist:-)l.g.
ich würde sagen es ist immer verschieden! in manchen häusern sind hunde sehr wilkommen und in anderen nicht! Dass muss man dann halt abwägen und ausserdem hängt es vom gehorsam des Hundes ab