Wann greift die Kündigung?

Ich habe im Internet folgenden Paragraph zu meinem Vertrag gefunden in welchem nur steht Paragraph 14-16.(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen

b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate

c) von mindestens acht Jahren 4 Monate

d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate

e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate

zum Schluß des Kalendervierteljahres.

(3) entfällt

Jetzt steh ich etwas auf dem Schlauch. hab ich nun 6Wochen Kündigungsfrist (bin seit 2009 im Haus) zum Quartalsende oder nicht? Also könnte ich im November ne neue Stelle antreten? Oder hab ich das falsch verstanden

2011-09-11T02:29:31Z

und was ist mit (3) entfällt gemeint???

Jürgen NRW2011-09-11T02:19:12Z

Beste Antwort

Quartalsende ist zum 31.03., 30.06., 30.09. und zum 31.12. eines Jahres. Somit ist eine Kündigung erst zum 31.12.2011 für dich möglich.


@ Luc U Looser - Die Fragestellerin arbeitet wohl im öffentlichen Dienst oder Vergleichbar. Punkt 3 ist aufgeführt. Dieser Punkt ist jedoch bei der letzten Aktualisierung der Bestimmungen (wahrscheinlich TDL) weggefallen.

Carinotetraodon2011-09-11T20:24:38Z

§ 622 BGB: Zitat:

"Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Egal welchem Tarifvertrag du unterliegst, keine tarifliche oder betriebliche Vereinbarung darf ein Bundesgesetz zum Nachteil der Betroffenen festlegen. Wenn doch, ist der entsprechende Paragraph ungültig.

Die verlängerten Kündigungsfristen beziehen sich nur auf die Arbeitgeber!!!
(§ 622 BGB: Zitat:
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
......................................)

Für dich gilt also in jedem Falle § 622 (1) BGB : 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Dabei zählt der Eingang der Kündigung beim AG, nicht das Datum, wann du sie versendest.
Ich würde eine Kündigung immer entweder per Einschreiben mit Rückschein schicken oder mir die persönliche Abgabe gegenzeichnen lassen.

RHR2011-09-11T09:45:51Z

Hallo

Jürgen NRW hat Dir Deine Frage ja schon beantwortet.

Du solltest aber nicht vegessen, dass es immer noch die Möglichkeit gibt, einen Aufhebungsvertrag zu machen.

Meine Meinung nach gibt es zwi Möglichkeiten:

1. Du warst ein guter Mitarbeiter

Dann wird Dir Dein Chef keine Steine in den Weg legen, wenn Du Dich beruflich verändern willst. Günstigstenfalls wird er Dir ein Angebot machen das Dich dazu bewegen könnnte, in Deiner Firma zu bleiben.

2. Du warst ein schlechter Mitarbeiter

Dann lässt er Dich gehen ohne Dir ein besseres Angebot zu machen.

Du musst natürlich Deinen Chef selbst einschätzen. Ich selbst habe noch nie auf Kündigungsfristen bestanden, wenn einer meiner Mitarbeiter gehen wollte. Reisende soll man nicht aufhalten....

Luc U Looser2011-09-11T09:25:44Z

Wir haben 11 September =

a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen + zum Schluß des Kalendervierteljahres.

Wenn du Montag die Kündigung einreichst, sind es
keine 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres.

Es geht also nur zu Ende Dezember kündigen.


PS
(3) ist ein Punkt im Vertrag, welcher von dir hier nicht aufgeführt ist.

Anonym2011-09-11T09:18:22Z

So wie es da steht sind es 6 Wochen.

Also, wenn Du am Di., 13. September kündigen würdest, wäre Dein letzter Arbeitstag am Mo., 24. Oktober.


Sollte sich das "zum Schluß des Kalendervierteljahres" auf alle Beschäftigungszeiten beziehen, wäre es denn der 31.12.