Wenn ein Handwerker einen Auftrag oder eine Angebotsanfrage bekommt, darf er diese/n dann, ohne den Kunden zu informieren, an einen Subunternehmer weiterreichen? Oder hat der Kunde ein Recht zu wissen, wer/welche Firma dann ins Haus kommt, um den Kostenvoranschlag zu machen bzw. die Arbeit zu verrichten? Spielt da nicht auch das Hausrecht eine Rolle?
Anonym2011-08-30T11:27:48Z
Beste Antwort
Ja, darf er. Relevant ist nur, wer dein Vertragspartner ist - dieser muss natürlich bekannt sein und dieser haftet dann auch dir gegenüber. Wer die Arbeit ausführt, spielt dabei keine Rolle. Und nein, das Hausrecht hat damit gar nichts zu tun. Wenn du die beauftragten Arbeiter nicht rein lässt, ist es dein Problem (bzw. ggf. sogar ein Vertragsverstoß).
Es gibt keine Vorschrift die besagt, dass ein Unternehmer die Beauftragung an Subunternehmer offenlegen muss. Wenn zum Beispiel eine Schreinerei ein Angebot für eine Küchenmontage macht und dann bei Angebotsvergabe einen Elektriker zum AnschlieÃen der Geräte mitbringt, ist es für den Auftraggeber irrelevant, ob dieser Elektriker a) beim Schreiner angestellt ist oder b) ebenfalls selbstständiger Unternehmer oder c) bei einem dritten Betrieb angestellt ist. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Rechnung vom Subunternehmer nicht an dich, sondern an den Schreiner geht und die Kosten für den Subunternehmer bereits im Angebot enthalten sind. Man nutzt die Präfix Sub-, weil Unterunternehmer blöd klingen würde.
Hausrecht greift da nicht. Der Auftragnehmer betritt dein Haus auf deine Aufforderung hin. Wen er für die Ausführung der vereinbarten Arbeiten mitbringt, ist ihm überlassen und sollte nach Fachkenntnis entschieden werden. Wenn du allerdings einen der mitgebrachten Personen nicht in deinem Haus haben willst, kannst du in diesem Fall von deinem Hausrecht gebrauch machen und einer oder mehreren bestimmten Personen ein Hausverbot aussprechen. Das ist unabhängig davon, ob es dabei um Angestellte des Auftragnehmers oder um Subunternehmer handelt.
Ob der Auftragnehmer in diesem Fall für Ersatz sorgen muss oder ob du für zusätzlich entstandene Kosten aufkommen musst, ist letztendlich eine Frage des abgeschlossenen Vertrages. Hier müsste man Vertragsbedingungen und/oder AGB des Auftragnehmers genau prüfen.
Im Zweifelsfall vorher drüber sprechen, wer die Arbeiten tatsächlich ausführt. In der Regel nehmen die Auftraggeber Rücksicht auf die Wünsche der Kunden.
Schau dir bloà an, was die Telekomiker treiben - die haben wahrscheinlich keinen einzigen Fernmeldetechniker mehr in ihren Diensten und schicken grundsätzlich irgendwelche Drittfirmen. Natürlich kann man die vor der Tür stehen lassen, aber dann hat man halt im Zweifelsfall keinen Telefonanschluss.