Stichwort: HandyVertragsVerlängerung bei der Telekom durch Erhalt eines neuen Handys. Kann ich nun, nach ...?

... 4Tagen doch noch meine Meinung ändern und das Ganze wieder kündigen, obwohl ich bereits die Papiere unterschrieben zur Verlängerung unterschrieben habe?

Kurz weitere Fakten:
Habe seit 1997 schon einen TelekomHandyVertrag. Alle 2 Jahre bekomme ich also ein neues Handy und verlängere durch diesen Deal meinen HandyVertrag um weitere 2 Jahre. Alles gut. Keine Probleme.

Nun haben sich die Umstände jedoch etwas geändert und ich habe unüberlegt einfach das gemacht, was ich alle 2 Jahre mache: nämlich "neues Handy her", dafür "Vertrag verlängert um wieder 2 Jahre".

Die Umstände sind nun so, dass ich fast gar nicht mehr telefoniere, jedoch über eine Rufumleitung sehr viel angerufen werde. Das heißt: ich fone zwar viel, jedoch geht das Ganze nicht von mir, sondern von meinem Kundenstamm aus, den ich mir im Laufe der Jahre durch eine Selbstständigkeit aufgebaut habe.

Hätte jetzt doch lieber ein PrePaidHandy. Wie ist das nun? Kennt sich hier jemand mit diesen Feinheiten aus? Ist es wie mit fast allen Verträgen, dass man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen kann oder sowas Ähnliches? Oder häng' ich da jetzt voll drin?

Sollte die Telekom sagen. Ja, aber sie haben ja ein neues Handy im Wert von ca.100Euro, wäre das auch nicht schlimm. Dann könnte ich ja das Teil auch kaufen, wenn die Telekom sowas in ihren Vertragsbedingungen vorgesehen hätte.

Wie auch immer. Eure Hilfe brauche ich dazu. Bitte nicht schreiben "Jaaa, sowas muss man sich vorher überlegen...bla bla bla..." Das weiß ich alles selber. Jetzt ist es eben wie es ist und ich muss mit dem arbeiten, was ich faktisch vorliegen habe.

Komm' ich also aus diesem Deal doch noch irgendwie raus? Wer weiß das hier?

Lieben Dank im Voraus für Eure Mühe.

Anonym2011-08-21T21:23:40Z

Beste Antwort

in deinem Fall gilt "pacta sunt servanda" ( abgeschlossene Verträge sind einzuhalten ), du hast mit der Annahme des Handys, als auch durch unterschreiben der Vertragsverlängerung, einen gültigen Vertrag abgeschlossen der nur durch "wichtigen Grund" Aufgekündigt werden kann.

§ 314 BGB Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund.

Dieser ist bei dir nicht vorhanden, ergo, musst du diesen erfüllen.

Dir bleibt es belassen, entweder die gesamte Laufzeit in Anspruch zu nehmen oder aber eine Zahlung an Telekom zu tätigen, und somit dich aus dem Vertrag freizukaufen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html

"TM"

Anonym2011-08-21T16:31:06Z

Wenn du den Vertrag im Laden verlängert hast, hast du keine Möglichkeit eines Widerrufs mehr. Solltest du über Internet oder per Hotline verlängert werden, kannst du von deinem Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzes Gebrauch machen.