Frage zur Riester Rente?

Ich habe seid einem Jahr eine Riester Rente. Ich bin verheiratet und unsere beiden kinder sind bei mir mit drin, sodass ich die volle staatliche förderung für die kinder bekomme. Meine Frau hat keine Riester Rente.
Heute hat uns unsere Versicherungsvertreterin gesagt ich müße für meine frau auch eine riester rente abschließen. das wenn mit mir mal was passiert sie alles bekommt. also das was ich einbezahlt habe und die staatliche förderung. schließt meine frau keine riester rente für sich ab bekommt sie nur das was ich einbezahlt habe und die staatliche förderung geht an denn staat zurück.
Stimmt das was uns unsere versicherungsvertreterin gesagt hat?
Muß ich unbedingt eine Riester Rente für meine Frau abschließen das sie auch die staatliche förderung bekommt?
oder reicht es wenn sie danach meinen vertrag übernimmt oder erbt?

Anonym2011-08-22T10:36:03Z

Beste Antwort

Hallo Uwer8425,
die Aussage Deiner Versicherungsvertreterin ist falsch. Beim Tod des Vertragsinhabers kann das Guthaben auf die Ehefrau einschließlich der gesetzlichen Zulagen übertragen werden, wenn diese es für einen eigenen Riestervertrag verwendet. Es würde also reichen, wenn DANN der neue Vertrag abgeschlossen wird. Hier soll also nur ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, um der Vertreterin die Abschlussprovision einzubringen. Einen Versicherungsvertreter welcher mit derartig halbwahren Begründungen wirbt verspiel seine Vertrauenswürdigkeit. Für mich wäre es Anlass ihm die Betreuung aller Verträge sofort und unwiderruflich zu entziehen. Ein entsprechendes Schreiben an die Versicherungsgesellschaft stelle ich gerne zur Verfügung.
Aber nun zum 2. Teil des Problems. In einem hat die Dame nämlich recht. Es besteht sehr wohl die Möglichkeit auch für die Ehefrau, auch wenn diese keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt einen Riestersparvertrag abzuschließen. Das kostet in diesem Fall 60,--€ pro Jahr und bringt den gesetzlichen Grundzuschuss. Rentabler geht es nicht mehr. Ich rate in jedem Fall zu einem Banksparplan, wie Ihn mehrere Banken anbieten. Ein Rating der Banken hat Finanztest vor einiger Zeit aufgestellt. Es ist aber nicht mehr ganz aktuell, weil einige Banken die Garantiezinsen gesenkt haben. Ich empfehle daher nur Banken zu wählen, welche den Zins zu 100% an die Umlaufrendite der Banken gekoppelt haben. Da kann man nichts falsch machen. Auch diese sind in dem erwähnten Test aufgeführt. In jedem Fall rate ich von Fondsverträgen bzw. fondsgebundenen Versicherungsverträgen ab. Auch reine Versicherungsverträge sind bei diesem geringen Beitrag auf Grund der Stückkosten mit äußerster Zurückhaltung zu beurteilen. Konkrete Empfehlungen für oder gegen eine bestimmte Bank oder Gesellschaft kann ich hier aus berufsbedingten Gründen nicht geben. Eine jedoch kostenpflichtige Beratung liefert ein nach §34-e- zugelassene Versicherungsberater. Du findest einen in Deiner Nähe über deren Bundesverband www.bvvb.de
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter

koeln772011-08-17T16:51:39Z

Deine Frau muß keinen eigenen Riestervertrag eröffnen. Die Vertreterin ist schlecht informiert.
Solltest Du während der Sparphase versterben, so ist es ausreichend, wenn Deine Frau dann einen Vertrag eröffnet. Dann geht der Saldo inklusive Zulagen an Deine Frau über.
Sollte sie sich dagegen entscheiden, so erhält sie nur den Rückkaufswert, allerdings ohne Zulagen !

Grundsätzlich ist es nicht schlimm, wenn Deine Frau für einen Riester-Vertrag entscheidet, aber bei dieser Vertreterin würde ich das nicht machen.
Am kostengünstigsten sind Riester-Sparkonten bei Sparkassen. Dort fliessen keine Provisionen an die Berater !

?2011-08-16T20:10:59Z

Was die Versicherungsdame sagt, ist falsch!

Im Todesfall wird der Vertrag auf den Ehegatten übertragen., Es muss nichts zurückgezahlt werden, solange keine Auflösung des Vertrages erfolgt, sondern dieser (auch ohne weitere Einzahlung) weiterläuft.

?2011-08-16T18:43:41Z

Ich habe eine Riesterrente abgeschlossen und die staatliche Förderung für mich und mein Kind erhalten. Bei der Scheidung kam die Riesterrente mit in den Versorgungsausgleich und ohne geriestert zu haben erhält mein Ex später mal einen Teil davon.

Klaus L2011-08-16T18:35:45Z

Die Leistungen aus einem Vertra bekommt derjenige, der im Vertrag benannt ist. Ich glaube nicht, dass man eine Riesterrente abschliesen muss, ausser, wenn man unbedingt die Förderung bekommen will. Aber da wäre ich auch vorsichtig, da in vielen Fällen die Förderung wieder zurückgezahlt werden muss, wenn z.B. Bedingungen lt. Vertrag nicht eingehalten werden (Kündigung). Gehe evt. mal zu einem anderen Versicherungsberater. Die geschilderte Auskunft sieht evt. leider nach Provisionshascherei aus.