Jugendschutzgesetz in Bayern?
Hallo,
wer weiß, ab welchem Alter in Bayern
a. Streichhölzer
b. Feuerzeuge und
c. Taschenmesser
verkäuflich sind?
Hallo,
wer weiß, ab welchem Alter in Bayern
a. Streichhölzer
b. Feuerzeuge und
c. Taschenmesser
verkäuflich sind?
Jürgen NRW
Beste Antwort
1) Das Jugendschutzgesetz ist in allen Bundesländern gleich
2) Die von dir genannten Punkten werden im Jugendschutzgesetz nicht erwähnt
3) Es gibt eine Verordnung über die Verhütung von Bränden, dort heißt es im § 5 (1): Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden
4) Für Taschenmesser - welche nicht als Waffen anzusehen sind - gibt es keine Beschränkung
Anonym
a+b sind sicher ab 18 keiner weiss wieso.
c bin ich mir nicht sicher kommt aber glaub ich aufs messer an....n schweizer kannste sehr sicher schon kaufen
mfg