Mahnung von RA Rudolph für RentenTipp 77?

Hallo. Habe mal bei irgendeinem Gewinnspiel mitgemacht, und dann haben die mich angerufen und irgendein Lottoscheiß mir aufgeschwatzt. Ich weiß, dumm. Naja egal. Jedenfalls hatten die versucht geld abzubuchen (ICH HABE NICHTS UNTERSCHRIEBEN) und das konto war nicht genügend gedeckt. Am 24.05 habe ich eine Mahnung bekommen von über 159 € die ich zahlen soll. Da steht auch die Adresse von Rententipp 77 drauf, scheint aber eine Adresse aus dem Ausland zu sein. Was soll ich tun? Muss ich zahlen? Wo kann ich diesen mist kündigen??

SOS!

Thomas B2011-05-29T00:34:52Z

Beste Antwort

1. NICHT ZAHLEN!
2. Info bei der Verbraucherzentrale einfordern
3. Schreiben aufsetzen, in dem du einen Nachweis zum Zustandekommen des Vertrages forderst, hilfsweise wegen arglistiger Täuschung widersprechen und äußerst hilfsweise fristlos kündigen.
4. möglicherweise Anzeige erstatten

?2011-05-29T08:12:10Z

Ganz wichtig: nichts bezahlen.
Wenn du nichts unterschrieben hast dann können sie dir auch nichts... Wenn du post bekommst dann sammel sie... Drohen sie dir zb. Mit dem gerichtsvollzieher etc. Dann wende dich an die verbraucherzentrale... Wie gesagt nur nichts bezahlen...

Anonym2011-05-29T07:51:36Z

am besten anwalt einschalten leider gibt es in der heutigen zeit zuviel betrüger die einem das geld aus der tasche leihern wollen ich würde gar nicht s zahlen bis ich genaue aufklärung von meinem anwalt hätte nicht immer alles glauben

Anonym2011-05-29T07:48:35Z

Wenn die Firma im Ausland sitzt, würde ich ziemlich vorsichtig sein. Das sind meist Abzocker, die mit hier ansässigen Anwälten versuchen, ihr Geld einzutreiben.

Also nichts bezahlen! Verbraucherzentrale aufsuchen!

Am Telefon grundsätzlich keine Geschäfte abschließen und keine Daten preisgeben!!!

Anonym2011-05-29T07:36:21Z

Auch mündliche Verträge sind gültig! Nichts tun und sagen, es gibt nichts schriftliches ist also sehr gefährlich! Da du den Lottokram zugestimmt hast und auch deine Bankverbindung angeben hast, ist also davon auszugehen, dass ein gültiger Vertrag vorhanden ist, ob und in wie fern der anfechtbar ist, lasse dich von der Verbraucherzentrale/Anwalt beraten. Die werden dich auch beraten, ob du einen Nachweis forderst, der aber wahrscheinlich vorhanden ist. Trotzdem zahle vorerst nicht.

Aber die Aussage "Ich habe nichts schriftlich abgeschlossen" wird für dich katastrophal enden.

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