Unrechtsrepublik Deutschland...?!?
...müßte jetzt nicht endlich ein Aufschrei durchs ganze Land gehen? Aus den kopp-Nachrichten:
Unrechtsrepublik Deutschland: Muslimische Vergewaltigung einer Elfjährigen – Landgericht Osnabrück lässt Täter frei herumlaufen
Udo Ulfkotte
Urteile von Landgerichten haben in Deutschland Signalwirkung. Sie dienen der Orientierung bei der Fortentwicklung des Rechts. Und das deutsche Recht entwickelt sich nach einem Urteil des Osnabrücker Landgerichts nun offenkundig in eine Richtung, die man für einen Aprilscherz halten könnte: Muslimische Kindesvergewaltiger können sich künftig auf ein Urteil des LG Osnabrück berufen. Sie müssen nicht einmal Sozialstunden ableisten, wenn sie sich bei ihrem Verbrechen auf eine »muslimische Tradition« berufen. Die Richter des Osnabrücker Landgerichts mussten über eine muslimische Familie urteilen, die es vollkommen in Ordnung fand, dass eine Elfjährige vergewaltigt wurde. Im islamischen Kulturkreis sei das halt so Tradition, bekundete die Familie vor Gericht. Sie wusste, dass es in Deutschland andere Sitten und Gesetze gegen Kindesvergewaltigungen gibt. Aber das störte die muslimische Familie nicht.
Die Mutter des Täters forderte aus Gründen der islamischen Tradition sogar ausdrücklich eine Kindesvergewaltigung. Was macht man da als Richter - Verständnis für die kulturelle Bereicherung zeigen oder wegsperren? Einen ethnischen Deutschen hätte man garantiert für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Die Muslime aber müssen nicht einmal Sozialstunden abarbeiten und auch keine Geldstrafe zahlen. Schließlich müssen wir für solche Traditionen jetzt Verständnis haben, oder?
Um es vorweg zu nehmen, die Richter hatten vollstes Verständnis für die islamische Tradition der Kindesvergewaltigung. Alle beteiligten Muslime wurden nur zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt. Kein beteiligter muslimischer Vergewaltiger oder Anstifter muss ins Gefängnis. Stellen Sie sich beim nachfolgenden Fall, der sich tatsächlich genauso abgespielt hat, einfach nur vor, die Täter wären ethnische Deutsche gewesen. Alle Medien hätten darüber berichtet. Und die Täter säßen jetzt garantiert alle lange Zeit hinter Gittern.
Der Fall: Einer 1995 nach Deutschland eingewanderten asozialen muslimischen Familie war bekannt, dass Vergewaltigung in Deutschland ebenso strafbar ist wie der Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Doch die Familie wollte an der islamischen Tradition festhalten, einigte sich mit Verwandten darauf, dass ein 21 Jahre alter Moslem aus der Familie eine 11-Jährige aus der Verwandtschaft entführen, mit ihr Geschlechtsverkehr haben und sie dann heiraten sollte. Die 11-Jährige aus Lübeck wollte aber keinen Geschlechtsverkehr mit dem asozialen Analphabeten, der nach Angaben des Osnabrücker Landgerichts nicht die deutsche Sprache lernen und sich hier auch nicht integrieren will. Es gab nach der ersten Entführung des Kindes aus Lübeck ins Osnabrücker Land keinen Geschlechtsverkehr. Die Eltern des muslimischen Analphabeten drohten ihrem Sohn in den folgenden Tagen und forderten ihn auf, das Kind dann halt zu vergewaltigen. Der Sohn gehorchte. Später wurde das Jugendamt auf das vergewaltigte Kind aufmerksam - alles kam heraus. Die ganze muslimische Familie hat die Vergewaltigung und die Anstiftung zum Geschlechtsverkehr mit der Elfjährigen gestanden. Das sei halt alles so »muslimische Tradition«.
Die neue Osnabrücker Zeitung schreibt zu dem Prozess: »Eine Tat, die auch nach Feststellungen der Verteidiger der drei Angeklagten durch nichts zu entschuldigen ist. Das betonte auch der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.«
Doch dann passierte das, was Migranten aus dem islamischen Kulturkreis in Deutschland ständig passiert: Sie wurden von den Richtern sofort wieder laufen gelassen. Nur Bewährungsstrafen! Der zusätzliche Hammer: Die Kriminellen müssen weder Sozialstunden abarbeiten noch eine Geldentschädigung zahlen, die Zeitung schreibt: »Eine von der Anklagevertreterin zusätzlich geforderte Verurteilung zu einer Geldstrafe von jeweils 500 Euro lehnte das Gericht ab. Alle drei sollten jeweils das Geld in monatlichen Raten von 25 Euro zu Gunsten einer sozialen Einrichtung abstottern. Das mache nicht viel Sinn, meinte der Vorsitzende Richter, weil die Hartz-IV-Empfänger dafür keinen finanziellen Spielraum haben. Auch zu sozialen Diensten sind sie nicht verpflichtet worden, weil die Drei dann für mögliche Jobangebote nicht zur Verfügung stehen.«
Hätte man einem ethnischen Deutschen nach einer Kindesvergewaltigung neben dem Gefängnis auch Geldstrafe und Sozialarbeit erspart, damit er mehr »finanziellen Spielraum« hat und theoretisch als Arbeitsloser für »mögliche Jobangebote zur Verfügung« steht? Es gibt eben inzwischen offenkundig zweierlei Recht in Deutschland. Und ethnische Deutsche sind vor Gericht Menschen zweiter Klasse.
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@Sssssssss: Genau darum geht es NICHT, sondern um klares, waches Hinsehen und sinnvolles und vor allem gerechtes Entscheiden im Einzelfall. Wo bleibt Dein Einfordern für Menschlichkeit usw. für das Opfer?
Und was machst Du, wenn Deine Tochter dran ist?