Geschäftsführung ohne Auftrag?

Wann kann sich die Pflegekraft über einen entgegenstehenden Willen des Betroffenen im Rahmen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ hinwegsetzen?

2011-05-06T15:42:42Z

Habe die anderen Fragen zu Geschäftsführung ohne Auftrag schon gemacht dazu finde ich leider nichts

Anonym2011-05-06T15:31:05Z

Beste Antwort

Mach doch bitte deine Hausaufgaben alleine!

http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Aq60ZZunUkvJKKDvTyAkB_omMxV.;_ylv=3?qid=20110506142426AAC5t4e

http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=ArhgtPSsrYRslSI1zHesHyEmMxV.;_ylv=3?qid=20110506130444AAsn9bG

JurStream2011-05-07T13:42:51Z

§ 679 BGB

Faust2011-05-06T22:28:46Z

uih....

schwierig...

In der Tat ist der Bereich der "Geschäftsführung ohne Auftrag" sehr auslegbar..

Gerade im Pflegschaftsbereich wird da viel Schmu gemacht.

Sofort in einem aktuellen Fall einen vertrauenswürdigen Fach-Anwalt einschalten!

Sofort!

Nachtrag:

OHA!
jetzt erst bemerkt:
Hier versucht also jemand Fremdleistung ala zu Guttenberg abzugreifen.
@Sina, schäm dich!