Darf ich bei einer Steuerhinterziehung jetzt auch sagen, dass ich das nicht vorsätzlich gemacht habe,...?

... niemanden täuschen wollte und es mir sehr leid tut?
Damit ist dann alles erledigt?

O2011-02-23T13:15:07Z

Beste Antwort

wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe,
und deswegen wird den normalen Bürger das Gesetz bei jeglichen Untaten nicht verschonen

Anonym2011-02-24T01:01:24Z

Sischer datt.... :-)

Das sind Beamte, "Beam" ist Englisch und heisst "Strahlen" und Beamten demzufolge "Verstrahlte".
Verstrahlten kann man alles verkaufen. Auf Antrag, selbstverständlich. ;-))

Ben Scott2011-02-23T18:18:13Z

probiere es doch mal.

am besten in einem dorf mit 100 CSU. ist angeblich nicht soooo selten, auch wenn in oberfranken inzwischen dem einen oder anderen der matthäus-verschnitt unsymphatisch geworden ist.

Kapaun2011-02-23T13:50:52Z

Du verwechselst hier zivilrechtliche und strafrechtliche Aufarbeitung. Letztere ist in diesem Fall ja noch gar nicht abgeschlossen.

Berni2011-02-23T13:41:08Z

Sagen darfst du, was du möchtest. Die Steuer wird dir dann schon sagen, was sie denken und nur das zählt.

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