Wie überprüfe ich (s.D.)?

..ob mein Bruder, der die finanziellen Angelegenheiten unserer Mutter regelt, diese auch ordnungsgemäß ausführt? Unsere Mutter lebt seit einigen Jahren in einem Altersstift und aufgrund
der räumlichen Entfernung war es für mich schlecht möglich es selbst zu tun. Da mein Bruder in der selben Stadt lebt hat sich die Familie darauf verständigt, das er die Angelegenheiten regelt.
Eine rechtliche Betreuung wurde nicht eingeleitet. Welche Auskunftspflicht hat mein Bruder bzgl.des Vermögens unserer Mutter den restlichen Kindern gegenüber? Was kann man unternehmen, wenn er nicht dazu bereit die Unterlagen offen zu legen? Unsere Mutter ist altersbedingt selbst kaum noch in der Lage etwas zu entscheiden, bzw. zu verstehen worum es geht. Sollte man doch eine Betreuung einleiten? Ich mache mir ernsthafte Gedanken, da von ihm offenbar veräumt wurde rechtzeitig eine Pflegestufe zu beantragen. Er selbst gibt auf Nachfrage nur an, das es Mutter gut geht und wir uns um nichts kümmern müßten. Wenn man ihn auf Unterlagen
anspricht ist er beleidigt und stellt auf stur. Diese Verhalten erscheint mir und meiner Schwester
unverständlich und wir wollen gerne , das uns ein größeres Mitspracherecht eingeräumt wird.Leider drängtsich uns das Gefühl auf, das etwas nicht ganz koscher ist.
Kennt jemand eine ähnliche Situation? Wie sollte man handeln? Rechtsanwalt einschalten?
Vormundschaftsgericht?
Danke

2011-02-21T04:14:45Z

Es geht hier nicht um irgendwelche Vermögensansprüche/Erbschaftsansprüche welche uns gegebenenfalls entgehen. Unser Bruder besucht unsere Mutter, obwohl er in der gleichen Stadt wohnt, vielleicht zweimal im Jahr . Meine Schwester und ich sind wesentlich öfter dort und könnten mittlerweile
die Angelegenheiten genauso vom Schreibtisch aus erledigen, wie es unser Bruder tut.
Nur, er gibt uns keinerlei Auskünfte und ich denke nicht, das er alleine frei schalten und walten kann ohne uns im geringsten einzubeziehen zumal er auch keine Generalvollmacht hat. Warum wird man , wenn man eine solche Frage stellt automatisch als Erbschleicher bezeichnet und kann nicht auf eine einigermaßen neutrale Antwort hoffen. Meiner Schwester und mir wäre es tausendmal lieber, unsere Mutter wäre noch in der Lage ihr Geld mit vollen Händen auszugeben und nicht ihren
Sohn anbetteln zu müssen, wenn sie ihren Enkeln etwas schenken möchte.

2011-02-21T04:23:40Z

@ Cinderella
Schön, das du als völlig Fremde weißt, wie gut sich unser Bruder kümmert, Respekt!
Du hast also deine Tochter enterbt...nochmals Respekt! Was ist nun erbärmlicher?
Sich Sorgen um das Wohlergehen der Mutter zu machen oder sein eigenes Kind zu enterben
(wobei das in Deutschland sehr schwer ist ...nur mal so).

Anonym2011-02-21T04:28:19Z

Beste Antwort

wir haben 2 situationen auch gehabt und haben noch so eine.
1. hat euer bruder die gesetzliche betreuung beantragt? dann müßte er auf anfrage euch rede und belege (bei neuanschaffungen für mutti) geben. ich würde meinen man hat auch ein anrecht auf die einsicht der ausgaben die ihr bruder macht. zum wohle ihrer mutter.

2. wenn eure mutter schon in einem seniorenstift lebt, wird die pflegestufe von der einrichung beantragt.

3.setzt euch (alle drei) zusammen und versucht mal darüber zu reden, ob es vielleicht sinnvoller wäre einen gesetzlichen (vom gericht bestellten) betreuer einzuschalten. er übernimmt dann alle aufgaben. (medizinische und finazielle belange) natürlich auch in absprache mit ihnen zusammen.

4. am sichersten wäre es sie würden sich mal von einem anwalt beraten lassen.

ps: wir hatten den fall das, sich die geschwister so verstritten hatten, das wir nicht mal erfahren hatten das die mutter verstorben ist.
wir hatten alle belege und quittungen aufgehoben, sei es um einen normalen einkauf (getränke,kosmetik etc.) größere anschaffungen wie kleidung bettwäsche etc.
all dieses müßte ihr bruder ihnen eigentlich vor- nachweisen können.

christabaars2011-02-21T15:02:45Z

falsch gemacht- der Bruder hat zwar die Vollmacht über das finanzelle der Mutter aber nicht die Vormundschaft- somit ist er verflichtet Euch allen Bericht und Nachweise vor zulegen
Nehmt Euch einen Anwalt und veranlaßt es
Redet mit der heimleitung und der Mutter persönlich- könnt Euch doch wohl denken, warum er nicht möchte das Ihr mal dort vorbei schaut?

Nicht das er Euer Erbe noch verschleudert - dann ist alles zu spät
Also wehrt Euch

Lili2011-02-21T13:58:44Z

An eurer stelle würde ich auf jeden fall einen rechtsbeistand aufsuchen. wenn euer bruder alles korrekt gemacht hat, hat er auch nichts zu befürchten. nachdem er aber sozusagen auf stur schaltet ist mit sicherheit etwas im busch.
aber vielleicht könnt ihr euch mit einem berater dahingehend einigen, daß er alles offenlegt und ihr gemeinsam der alten dame zur seite steht!
traurig aber wahr, bei geld hört sich alles auf! die alten leutchen werden sooft von der eigenen familie betrogen! macht schnell damit der zustand sich bessert!

?2011-02-21T12:34:01Z

Ich bin für Punkt 3

Hatschepsutamun2011-02-21T12:33:05Z

Es ist immer schwer wenn sich ein Familienmitglied um alles kümmert, da es sehr oft zu unterschlagungen kommt, ich spreche da aus eigener Erfahrung und nur weil ein Sohn da ist und sich angeblich um alles kümmert muss das nicht heißen das er es gut macht, denn bei Geld hört die Verwandtschaft auf. Ich würde mich bei einem Anwalt mal erkundigen ob es nicht eine neutralen Verwalter gibt den man einschalten kann, den nicht zu selten ist nach dem ableben der Person dann das Konto leer und man muss kein Erbschleicher sein wenn man gerne von den Eltern etwas erhalten will, denn wenn es um die anfallenden Kosten geht sollen ja auch dann alle bezahlen usw.
Lasse dich nicht ärgern und ich kann dich verstehen

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