Wem gehört das alte Holz im Wald?

Der Winter ist noch nicht wirklich aus dem Land und ich denke schon wieder an Lagerfeuer. Und nach dem Winter gibt es mehr "Hinweise" für meinen Holztrieb wie sonst. Allenortes liegen teilst Faustdicke Rindenlose und löchrige Opfer des Schneelast auf dem Boden.

Normalerweise findet sich immer irgend ein Nachbar oder Verwanter der Verschnitt abgibt aber mein Vorrat ist alle...
Mir juckt es in den Fingern die Geschenke des Winters zu ernten - aber irgendwie ahne ich es schon - es ist verboten, hab ich recht?
Und ja, ich könnte den Pförster fragen - aber ich habe keine Ahnung wer das ist und keinen sonderlichen Sturm und Drang ihn auch noch zu suchen.

Vielleicht irre ich mich aber auch - wäre mal toll.
Um es nochmal Zusammenzufassen: Ich will nicht die nett gestapelten Stämme am Wegesrand mitnehmen. Ich breche die Äste auch nicht ab, das hat der Winter schon erledigt. Sie liegen schon auf dem Boden (Armdick bis Fingerbreit) im Laubwald und dank der fehlenden Rinde kann man schön sehen das sie perfektes trockenes Feuerholz sind und ich sie haben will.
Ich will auch nicht den ganzen Wald plündern (ist das eigentlich wichtig?) sondern nur wieder den alten Korb (groß, ich sags nur) füllen weil ich es mag ein Lagerfeuer (angemeldet oder an den Freien Tagen - wir werden es im Sommer sehen was wird) anzuzünden was ohne Schadstoffe die Umweld erfreut.
Sicher habe ich irgendwas vergessen aber bitte unterstellt mir nur beste Absichten (sonst wäre mein Korb schon wieder voll)

Vielen Dank
ein von Gesetzen überlasteter Sleepoholic

Slovak082011-02-14T11:39:24Z

Beste Antwort

Also aus dem Berchtesgadener Land kenne ich das so, dass du vom Revierförster einen Erlaubnisschein bekommst, um Bruchholz oder das Restholz von Fällarbeiten aufzusammeln. Er teilt dir ein Gebiet zu, das du dann "abgrasen" kannst.

Eigenmächtige Entnahme von Holz, gleich in welcher Form, ist Diebstahl.

Anonym2011-02-14T19:48:49Z

Versuchs mal mit Holzbriketts, gibts im Supermarkt. Ist ziemlich günstig und du hast keinen Aufwand bezüglich Zerkleinern.

Makatinus2011-02-14T19:48:29Z

Las bloß liegen, gehört alles dem "Holzmichel".

Gruß TOM

Secular Humanist2011-02-14T19:38:14Z

Zuerst mal herausfinden, wem der Wald gehört beim Grundbuch - oder Forstamt. Vielleicht ist man sogar froh, dass sich jemand darum kümmert.

Mehr Glück wirst du wahrscheinlich bei Privatbesitzern haben, für die du ja den "Waldboden fegen" wirst...

Bengel2011-02-14T19:29:00Z

verboten? .... nun ja, es ist Diebstahl, ein solcher wird bestraft .... (wenn man dabei erwischt wird)

Natürlich gehört das Holz dem Waldeigentümer bzw. jenem, welche das Fruchtgenussrecht besitzt.

Allerdings sind viele Waldbesitzer keineswegs unglücklich wenn jemand Fallholz entfernt, also den Waldbesitzer / Förster / Bauern fragen. Wenn es sich um geringe Mengen für sommerliche Lagerfeuer handelt, wird er wohl seine Erlaubnis geben.

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