Meine Scheidung ist hoffentlich im August durch, ich möchte mir aber in ein paar wochen ein Pferd kaufen, wie läufts das dann bei der Scheidung? Weil ja eigentlich meinem noch Ehemann alles zum teil gehört was gekauft wird.
willou2011-02-09T16:25:20Z
Beste Antwort
Hab' mich total erschrocken, als ich die Frage gelesen habe. Wenn es jetzt schon so weit ist, dass die Männer durch Pferde ersetzt werden - so dachte ich - ist es bitter um den deutschen Mann bestellt.
Aber im übrigen seid Ihr "dauernd getrennt lebend" - und damit ist bereits ein neuer Rechtsstand einge- treten. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Anschaffung, die Du ausschließlich mit Deinen finanz. Mitteln tätigst, immer Dein Eigentum ist und bleibt. Lediglich ein möglicher "Zu- gewinn" wird - wenn kein Ehevertrag vorliegt - geteilt werden.
Hättest Du also Dein Pferd vor 3 Jahren mit Deinem Geld gekauft, wäre es auch nach einer Scheidung Dein Pferd. Falls es aber nach dem Kauf durch z.B. einen Olympiasieg wertvoll ge- worden - dann müsste dieser Wertzuwachs hälftig geteilt werden. Aber nur der.
warte lieber mit dem pferd, bevor es stress gibt. ich hatte den auch, dabei war´s nur mein freund und nicht mein ehemann. wir haben zwei kinder, und als er gestorben ist, hätte ich sogar über die kinder bürgen müssen, weil er schulden hatte. das war ein mords ding. also pass´ nur auf. so schnell schaut man garnicht, wie man abgezockt wird.
Das ist so. Alles was in der ehelichen Gemeinschaft angeschafft wurde oder wird ist grundsätzlich zu halbieren. Natürlich nicht wörtlich., sondern innerhalb der wertmäßigen Gütertrennung. Demzufolge sehe ich kein Problem ein Pferd zu kaufen. Nur musst Du dir diese Ausgabe, da sie allein für Dich und die Zukunft ist finanziell als schon entnommenen Teil der zu teilenden Werte anrechnen lassen. Die bessere Variante wäre eine vorgezogene Güterteilung, die Du mit dem Nochehemann vertraglich fixieren kannst. Da kann rechtsverbindlich festgelegt werden, wer welche Gegenstände und wer wie viel Bargeld erhält. Diesen Vertrag könnt Ihr auch notariell beglaubigen lassen.