Pferd kaufen und Scheidung?

Meine Scheidung ist hoffentlich im August durch, ich möchte mir aber in ein paar wochen ein Pferd kaufen, wie läufts das dann bei der Scheidung? Weil ja eigentlich meinem noch Ehemann alles zum teil gehört was gekauft wird.

willou2011-02-09T16:25:20Z

Beste Antwort

Hab' mich total erschrocken, als ich die Frage gelesen
habe. Wenn es jetzt schon so weit ist, dass die
Männer durch Pferde ersetzt werden - so dachte ich -
ist es bitter um den deutschen Mann bestellt.

Aber im übrigen seid Ihr "dauernd getrennt lebend" -
und damit ist bereits ein neuer Rechtsstand einge-
treten. Mal ganz abgesehen davon, dass eine
Anschaffung, die Du ausschließlich mit Deinen
finanz. Mitteln tätigst, immer Dein Eigentum
ist und bleibt. Lediglich ein möglicher "Zu-
gewinn" wird - wenn kein Ehevertrag vorliegt -
geteilt werden.

Hättest Du also Dein Pferd vor 3 Jahren mit Deinem
Geld gekauft, wäre es auch nach einer Scheidung
Dein Pferd. Falls es aber nach dem Kauf
durch z.B. einen Olympiasieg wertvoll ge-
worden - dann müsste dieser Wertzuwachs
hälftig geteilt werden. Aber nur der.

savage2011-02-09T18:09:33Z

warte lieber mit dem pferd, bevor es stress gibt.
ich hatte den auch, dabei war´s nur mein freund und nicht mein ehemann. wir haben zwei kinder, und als er gestorben ist, hätte ich sogar über die kinder bürgen müssen, weil er schulden hatte. das war ein mords ding. also pass´ nur auf. so schnell schaut man garnicht, wie man abgezockt wird.

?2011-02-09T09:57:56Z

Ehemann statt Pferd? Nicht übel! Hoffentlich kommt meine Frau nicht auf so eine Idee.

Anonym2011-02-09T07:26:18Z

Ihr geht zum Metzger und dann wird der Gaul geteilt, muss alles gerecht sein.

exenter2011-02-09T07:03:41Z

Das ist so. Alles was in der ehelichen Gemeinschaft angeschafft wurde oder wird ist grundsätzlich zu halbieren. Natürlich nicht wörtlich., sondern innerhalb der wertmäßigen Gütertrennung. Demzufolge sehe ich kein Problem ein Pferd zu kaufen. Nur musst Du dir diese Ausgabe, da sie allein für Dich und die Zukunft ist finanziell als schon entnommenen Teil der zu teilenden Werte anrechnen lassen.
Die bessere Variante wäre eine vorgezogene Güterteilung, die Du mit dem Nochehemann vertraglich fixieren kannst. Da kann rechtsverbindlich festgelegt werden, wer welche Gegenstände und wer wie viel Bargeld erhält. Diesen Vertrag könnt Ihr auch notariell beglaubigen lassen.

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