Was passiert wenn man mit dem B17-Führerschein mit einer nichteingetragenen Begleitperson fährt ?
Ich habe das nicht vor, aber es ist mir dadurch eingefallen, das mein Vater demnächst aus Amerika zurück nach Deutschland einwandert und wir dann sein neues Auto abholen werden. Die Fahrt hin und zurück dauert über 10 Stunden und durch die Zeitverschiebung ist er wohl auch noch nicht ganz fit, durch den Zeitdruck bleibt auch nur der eine Tag. Da er zuvor in Amerika gewohnt hat, ist er in meinen B17-Führerschein nicht eingetragen (auch wenn er alle Anforderungen dafür erfüllen würde), sodass ich ihn bei der Fahrt nicht ablösen werden kann.
Aber was würde passieren, wenn ich dann doch mit ihm fahren würde und die Polizei uns anhält? Das gleiche wie alleine fahren mit B17?
Wie gesagt, vor hab ich das nicht, da ich eh bald 18 werde und nichts riskieren will, aber ich möchte es gerne wissen.