Heizung versetzen wegen Schimmel?

Wir streiten uns seit Ende November mit unserem Vermieter herum. In Schlaf- und Arbeitszimmer in der Ecke erheblicher Schimmelbefall. Die Zimmer sind beide an Außenwänden gelegen. Fassade äußerlich beschädigt. Vermieter reagiert NICHT! Auch nicht auf Mietminderung. Stattdessen droht er mit Inkasso und dass es unsere Schuld sei. Es war eine Firma da, die Tapete entfernt hat und jetzt Silikatfarbe drüberstreichen will und außerdem die Heizkörper in Richtung Ecke versetzen will? Handelt sich um ca. 1 m. Ist denn das sinnvoll? Womöglich sollen wir das dann bezahlen, wenn wir schuld sind. Wer kennt sich aus? Vielen Dank!

Lene2011-01-19T02:06:40Z

Beste Antwort

Der Vermieter reagiert nicht? Wer hat dann die Handwerker bestellt?

Anonym2011-01-19T03:33:43Z

Inkasso braucht euch nicht zu jucken. Wenn ihr gemindert habt und er sein Geld will, muss er Klage einreichen. Ein Schläger im schwarzen Anzug vor der Tür ist illegal!
Ihr solltet euch einen Gutachter besorgen. Dazu solltet ihr selbst einen Handwerker bestellen und den erstmal einen Kostenvoranschlag machen lassen, aus dem hervorgeht, was die Ursache des Schimmels ist und was die Instandsetzung kostet. Dann einen Einwurfeinschreibebrief mit diesem Kostenvoranschlag in Anlage an den Vermieter: Frist zur Instandsetzung und Androhung der Selbsthilfe mit Kostenaufrechnung mit der Miete.
Das Versetzen der Heizung bringt nichts. Wenn es ein Kondensationsschimmel ist, kondensiert es weiter an den kalten Stellen. Der Vermieter muss den Grund des Schadens beseitigen. Wenn ihr regelmäßig lüftet mit Durchzug und keine Möbel direkt vor den Schimmelstellen der Außenwand habt(Abstand mindestens 15cm von der Wand zur Luftzirkulation), kann es nicht an euch liegen.

TWally2011-01-19T02:38:09Z

Die Handwerker müsst ihr nicht bezahlen, da der Vermieter der Auftraggeber ist.
Schimmel ist schlimm, und oft versuchen Vermieter erst, die Schuld beim Mieter zu suchen (Falsches Lüften, Zimmerpflanzen etc.). Allerdings muss derjenige, der so etwas behauptet, auch die Behauptung beweisen.
Es ist auch wichtig, dass ihr den Schimmelbefall dokumentiert, mit Fotos der Wohnung und der Außenfassade, Schreiben an den Vermieter usw., damit ihr im Fall eines Falles Unterlagen habt, mit denen ihr den Befall belegen könnt.
Auf die Mietminderung hat der Vermieter reagiert, als er die Handwerker schickte. Die Drohung mit Inkasso scheint eher ein Angstreflex zu sein, denn sonst hätte er nicht die Reparatur veranlasst. Also hat die Minderung etwas genutzt!
Ob die Reparatur fachgerecht ausgeführt wird, hängt von den genauen Umständen ab. Vielleicht hilft ein Gespräch mit den Handwerkern (Kaffee anbieten!), um deren Einschätzung zu erhalten. Möglicherweise lässt der Vermieter auch die Fassade sanieren und die handwerker warten auf geeignetes Wetter.

Sonnenschein2011-01-19T02:34:17Z

Eigentlich kenne ich das so, dass wenn Schimmel in der Mietwohnung ist, dass der Vermieter sich daraum kümmern muss. Da gibt es soweit ich weiß, kein wenn und aber. Mietminderung ist wenn der Vermieter unaktiv bleibt, auch das Recht der Mieters. Mein Tipp: Beim Mieterbund anmelden. Ist auch nicht teuer. Die helfen einem immer. Und wenn der Vermieter schon, das wort Mieterbund hört. Geht alles aufeinmal doch :)

horsch2011-01-19T02:33:49Z

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Schimmel durch aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Mängeln z. B. durch Baumängel, Fassaden- oder Putzschäden, mangelhafte Dachisolierung, Schäden an der Dacheindeckung, ungenügende Wärmedämmung oder von Kältebrücken herrührt, muss sich der Vermieter zunächst entlasten. Gelingt dem Vermieter nicht, diesen Nachweis zweifelsfrei zu erbringen, muss er beweisen, dass der Schimmel durch unzureichendes Wohn- und Lüftungsverhalten der Mieter/innen entstanden ist (z.B. LG Berlin - 64 S 320/99 -). Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dann, wenn strittig ist, "ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, der Vermieter beweisen muss, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt." (BGH - XII ZR 272/97 -).
Hat der Vermieter den Nachweis erbracht, dass keinerlei konkrete Anhaltspunkte für aus seinem Verantwortungsbereich herrührende Mängel vorliegen und ist davon auszugehen, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Wohnung abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt, müssen sich die Mieter/innen dahingehend entlasten, dass sie die Feuchtigkeitsschäden und die daraus resultierende Schimmelbildung nicht durch vertragswidriges Verhalten, wie unzureichende Beheizung und Lüftung verursacht haben (OLG Karlsruhe - 3 RE Miet 6/84 -). Auch die Art der Möblierung kann Schimmelbildung begünstigen und ist bei der Beurteilung der Ursache zu berücksichtigen.
Bei einem Schaden an der Fassade nützt auch das Versetzen des Heizkörper nichts!

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