Anwendung von KschG und UGB?
Folgende Frage (Anm.: meine Frage bezieht sich auf die österreichische Gesetzgebung, aber ich hoffe, dass ihr mir trotzdem helfen könnt):
Das Konsumentenschutzgesetz ist auf Verbrauchergeschäfte anwendbar, die so definiert sind, dass auf der einen Seite ein Unternehmer agiert, für den das Geschäft dem Handlungsumfang seines Unternehmens entspricht und auf der anderen Seite steht der Konsument, auf den das nicht zutrifft.
Das Unternehmensgesetzbuch ist hingegen auf unternehmensbezogene Geschäfte ausgerichtet, bei denen zumindest eine Partei Unternehmer ist und für seinen Betrieb gewöhnliche Geschäfte verrichtet, die andere partei ist entweder ebenfalls Unternehmer oder eben nicht nicht (einseitig unternehmensbezogenes Geschäft)
Soweit so gut. Meine Frage bezieht sich auf die einseitig unternehmensbezogenen Geschäfte: Warum wendet man auf diese das UGB an, wo sie doch ebenso wie Verbrauchergeschäfte auf der einen Seite einen Unternehmer stehen haben und auf der anderen Seite einen Nichtkaufmann? Wo liegt der Unterschied zwischen Verbrauchergeschäften und einseitig unternehmensbezogenen Geschäften?
Danke im Voraus für alle Antworten!
@Alfred: ich hab auch nicht erwartet, dass sich irgendjemand mit der österreichischen Gesetzgebung befasst!
Ich selbst habe es bereits getan und diesen Teil der Gesetzgebung einfach nicht verstanden, darum habe ich den mir unverständlichen Teil hier eingebracht, in der Hoffnung, dass jemand das interpretieren kann bzw den Unterschied erkennt.
Ich bin auch sehr dankbar, wenn jemand den deutschen Sachverhalt analog dazu erklären kann-das würde mir schon weiterhelfen..