Anonym
Beste Antwort
So wie du die Frage gestellt hast: gar nicht.
Was du vermutlich meinst und was das BVerfG am jetzigen Wahlrecht bemängelt hat, ist das sog. "negative Stimmgewicht". Vielleicht hilft dir weiter, was die Wikipedia dazu schreibt:
waschi
Wenn der Abgeordnete die Seite, sprich Partei wechselt und bei Abstimmungen gegen die ehemalige Partei stimmt..
Kapaun
Das ist ein ziemlich komplizierter Zusammenhang, der mit der Sitzeverteilung auf die einzelnen Bundesländer zu tun hat. Ich glaube nicht, dass es mehr als zehn Menschen gibt, die ihn kapieren. Ich übrigens auch nicht....