Bis wieviel Uhr darf renoviert werden?

Mein Nachbar ist am renovieren. Hämmern, Sägen, Bohren... Wer kann mir sagen ab wieviel Uhr er Ruhe geben muss? Am Besten mit §-Angaben. Ich muss morgens sehr früh raus und er macht die Nacht zum Tag...
Danke
P.S. Nein, er lässt nicht mit sich reden

Tatjana P2010-12-02T13:16:57Z

Beste Antwort

Hämmern oder bohren bis 19 oder 20 Uhr da er nicht mit sich reden lässt Hausmittbewohner als Verbündete suchen dokumentieren wann (Datum ) und wie lange (von bis Zeit) dem Hauseigentümer oder Hausverwaltung einen Brief schreiben und diie Sache schildern am besten noch Nachbarn mit unterschreiben lassen 3 Unterschriften reichen notfalls einen zweiten und dritten Brief schreiben wenn nötig haben wir bei uns im Haus gemacht der Mieter hat 2 Abmahnungen bekommen und danach die firstlose Kündigung

Anonym2017-01-16T19:49:39Z

Hallo, wenn du zu Hause wohnst spreche es mit deinen Eltern ab.Habe einen 18 jährigen Sohn.Am Wochenende bis zum wecken,in der Woche gegen 23.00 Uhr,da er ja morgens raus muß.Das ist wohl überall verschieden und kommt auf das jeweilige verh.drauf an,das die Kinder zu ihren Eltern haben.Wenn mein Sohn von heute auf morgen sagt er kommt nicht mehr nach Hause,so muß ich das wohl Akzeptieren. V.G.

Karlchen *2010-12-05T06:37:07Z

Rechtliche Grundlagen
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Diese Vorschrift besagt im Einzelnen:

„(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Zuständigkeiten
Zuständig für die Verfolgung und Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten sind die Ordnungsämter der Städte und Verwaltungsgemeinschaften. Dies ist im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. Für die Stadt Jena beispielsweise ist somit das Ordnungsamt der Stadt zuständig.
Erfahrungsgemäß ergehen solche Beschwerden meist außerhalb der üblichen Sprechzeiten.
In diesen Fällen wird auf Grundlage des OBG und des Polizeiaufgabengesetzes des Freistaates Thüringen die Polizei tätig und leitet festgestellte Verstöße an das Ordnungsamt weiter.

Verfahrensweisen
Durch die Polizei: Wird die Polizei über ruhestörenden Lärm informiert oder stellt diesen selbst fest, wird dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der Polizei beseitigt. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Feststellungen von Ruhestörungen erfolgt seitens der Polizei ferner eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt. Ansonsten wird es nach Herstellung der Ruhe im Regelfall bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
Durch die Ordnungsämter: Nachdem eine Beschwerde oder eine Meldung über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt eingeht, liegt es im Ermessen der Behörde zu entscheiden, ob der Verursacher mündlich verwarnt oder ob dem Verursacher die Zahlung einer Geldbuße auferlegt wird.
Durch die Stadt Jena wird bei Erstverstößen im Regelfall ein Bußgeld in Höhe von ca. 50 bis 100 EUR verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dieses Bußgeld jedoch deutlich höher ausfallen.

Wie kann ich mich als Betroffener gegen Ruhestörungen wehren?
Fühlt man sich als Bürger durch Lärm in seiner Ruhe gestört, kann man sein Recht auf mehrere Arten durchsetzen: Die bekannteste und am häufigsten praktizierte Art ist das Einschalten der Polizei.

In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, sich direkt an das zuständige Ordnungsamt zu wenden, da die Polizei festgestellte Verstöße ohnehin an das Ordnungsamt weiterleitet.

Das Rufen der Polizei und die Meldung an das Ordnungsamt sollten nicht der einzige und ausschließliche Weg sein um sich gegen lärmende Nachbarn zu wehren. Viel einfacher und im Sinne einer angenehmen Nachbarschaft ist es, wenn man sich als erstes direkt an den Verursacher wendet.
Ein Großteil der Ruhestörungen kann oft durch die Betroffenen in einem zwischenmenschlichen Gespräch geregelt werden.

Wenn die eigenen Bemühungen nicht fruchten oder wenn es wiederholt zu Ruhestörungen kommt, ist es natürlich angebracht, sein Recht durch die Behörden durchsetzen zu lassen.

Ferner bietet das Mietrecht Mietern eine weitere Möglichkeit um gegen Ruhestörungen vorzugehen, indem diese die Hausbesitzer oder –verwaltungen informieren.
Die Hausbesitzer und -verwaltungen sind an einem harmonischen Klima innerhalb der Hausgemeinschaft interessiert und haben als Vermieter verschiedene rechtliche Möglichkeiten bei Beschwerden wegen Ruhestörung gegen den Betreffenden vorzugehen. Das setzt allerdings voraus, dass sowohl Vermieter, als auch Hausverwaltungen von Vorfällen in ihren Häusern in Kenntnis gesetzt werden.

schnuckye2010-12-03T08:26:14Z

ich kenne es auch bis 22 uhr und zwischen 13-15 uhr ruhezeit.
wir selber versuchen aber auch das lauteste bis 20 uhr zu machen,aus rücksicht.
hm,klagen hilft wohl weniger,denn bis die durch ist dürfte die renovierung auch vorbei sein ;-).
Aber mache dich doch mal bei der wache schlau oder bei einem bürgernahen beamten,wenn man wissen möchte,was man machen kann.
beim vermieter beschweren hilft auch nicht immer,zu mal wer dokumentiert denn schon ganz genau von wann bis wann,was wir z.b. machen müssen.
und irgendeiner im hause fängt pünktlich mit nachtruhe an zu bohren und das mindestens einmal pro woche seit 4 jahren,bald kracht alles ein,lol.
viel erfolg

macika hört "Uriah Heep"2010-12-02T12:15:44Z

Ruhestörungen beschreiben letztendlich Geräusche, die die Zimmerlautstärke übertreffen oder über das hinausgehen, was für den jeweiligen Ort üblich ist. Zum Unterlassen kann also derjenige verpflichtet werden, der diese regelmäßig verursacht. Lärm, der Ruhestörungen verursacht, ist an keine Uhrzeit gebunden und wird von der Rechtsprechung generell als nicht erlaubt eingestuft. Ruhezeiten werden jedoch von 22.00 – 06.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr festgelegt. Wer sich gegen eine Ruhestörung wehren möchte, sollte zunächst einen Brief an den Nachbarn schreiben und ihn dadurch auffordern, ab Zugang des Schreibens die Lärmbelästigung einzustellen. Nützt dies nichts, da keine Reaktion von ihm folgt oder er gar die Lärmbelästigung fortsetzt, kann dieser gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden. Situationsbedingte Ausnahmen hiervon sind jedoch z.B. Umzüge, Renovierungen und andere „Notlagen“, die man sicher eher akzeptieren muss als das ganztägige Trompetenspielen seines Nachbarn oder gar das Rasenmähen, was sonntags sogar durchgehend verboten ist.

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