Darf man vor einem Blitzer warnen?

Mobil, oder Stationaer ist ja mal egal.
Nehmen wir mal das Beispiel des mobilen.
Er steht an der Strasse, und ich werde von der anderen Seite per Lichthupe drauf aufmerksam gemacht.
Ist das erlaubt?
Kann ich mich nicht sogar ein paar Meter davor mit einem Schild "Achtung Blitzer" hinstellen?
Wenn nein, warum stehen die bei uns immer ne Woche vorher in der Zeitung, und warum sagen, meiner beobachtung nach, die oeffentlichen Radiosender die nie an?

Hoffe auf interessante Antworten.

Basti2010-12-01T12:53:26Z

Beste Antwort

Hey also das Warnen mit einem Schild ist verboten .

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss (Az.: 5 B 2601/96; abgedruckt in NJW 1997, 1596) einem Autofahrer verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch Schilder mit der Aufschrift "Radar!" oder durch Schilder ähnlich dem Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) zu warnen, wie er dies seit Jahren immer wieder getan hatte. Das Gericht ist dabei davon ausgegangen, daß solche Warnungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 NWPolG (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) darstelle.

Und zur Licht hupe die Licht hupe ist so wie die RICHTIGE Hupe zum Warnen von Gefahren situationen bzw die HUpe so wie die Licht hupe darf man ausserhalb von geschlossenen Ortschaften bei dem gesetztlich vorgeschriebenen sicherheitsabstand auch als ankündigung eines Überholvorgang benutzten die Zweckverfremdung belegt ein bußgeld von 10 EURO

aronphoenix2010-12-03T11:30:38Z

Vor einem Blitzer zu warnen ist NICHT verboten.

Die Lichthupe innerorts zu nutzen ohne vor einer Gefahr (dazu gehören Blitzer nicht) zu warnen ist allerdings schon verboten.

Gegen das Schild spricht erstmal nichts.

Anonym2010-12-03T00:03:51Z

Nein, darf man nicht. Dafür haben die Abzockerbürokraten schon gesorgt.

Ich mache das aber, wann immer ich die Möglichkeit habe. Ich setze die Lichthupe ein, oder ich mache Handzeichen. Ich habe schon viele vor einer Abzockermaßnahme bewahrt, und wurde auch von vielen schon rechtzeitig gewarnt.
Ziviler Ungehorsam ist angesagt, wenn es darum geht, diesen Abzockerbürokraten ihre schmutzige Arbeit zu erschweren.

Achim2010-12-02T15:19:07Z

wenn von ihm eine gefahr ausgeht - ja.

Sprendlinger2010-12-02T13:10:23Z

Lichthupe ist in Orten verboten. Auch das Aufstellen von schildern. Du darfst aber, Dir das an den Rücken hängen und auf und ab gehen

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