Warum beteiligen sich so wenige an BVerfG Klage wegen nicht "freier Wahl"?
Zu einer freien Wahl gehört auch, dass es ein Feld gibt in dem man ankreuzen kann, dass man keinen der Kandidaten wählt oder dass man sich enthält.
Zum Begriff der „freien Wahl“ gehört ohne jeden Zweifel die Möglichkeit, auch ein „Nein“ oder ein “ich will mich in dieser Frage jetzt nicht festlegen“ (Enthaltung) äußern zu dürfen. Das braucht nicht näher ausgeführt zu werden.
Dies wird dem Souverän dadurch, dass der Stimmzettel kein entsprechendes Kästchen „Nein“ oder „Enthaltung“ enthielt, verwehrt.
Der Wahlschein suggerierte dem Wähler, dass er sich für einen der Vorschläge entscheiden müsse, eine andere Möglichkeit gäbe es für ihn nicht.
Begründung der Verfassungsbeschwerde und Anschrift:
http://justiz.xp3.biz/xwahlpruefung.pdf
Ablehnung der Verfassungsbeschwerde, weil 100 Unterschriften fehlen:
http://justiz.xp3.biz/wahlklage0911102.pdf
Wer möchte kann ja noch teilnehmen (An in der Begründung genannten Absender schicken):
http://justiz.xp3.biz/zustimmung.pdf
Es ist übrigens ein Trugschluss, dass eine Nichtteilnahme an einer Wahl, dass gleiche ist wie beides: "Ich wähle keinen der Kandidaten" und "Ich enthalte mich". Das allein sind schon 2 unteschiedliche Dinge, die so nicht differenziert werden.
Desweiteren, wenn mehr wie 50% keinen der Kandidaten wählen, dann müßte demnach auch keiner gewählt sein und wenn dieses nicht so ist, so erhält man zumindest ein Bild darüber, wie gross die Anzahl ist, die alle Kandidaten ablehnen.
Auch die Anzahl, die sich aktiv enthalten wollen ist so nicht klar.
Davon abgesehen geht vielleicht auch so mancher zur Wahl, der keinen der Kandidaten wählen will oder sich eigentlich enthalten will aber dann notgedrungen einen Kandidaten wählen muss, denn wählen ist erste Bürgerpflicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Wahl
Als frei wird eine Wahl dann bezeichnet, wenn jeder Wähler seine Stimme selbst (das heißt im Allgemeinen seinen Stimmzettel) unbeeinflusst, ohne Zwang und unmanipuliert abgeben kann.
Wenn ich mich bei der Wahl aber enthalten möchte, dann geht das nicht bzw. nur durch Nichtteilnahme. Es ist aber das Recht eines jeden Bürgers mitwählen zu dürfen und sich auch vor Ort frei entscheiden zu dürfen.
Es besteht keine Pflicht sich evtl. auch im Vorfeld informieren zu müssen egal ob man das kann.
Desweiteren macht es einen Unterschied ob ich aus Faulheit nicht zur Wahl gehe oder weil ich aus sonstige Gründen verhindert bin oder ob ich mich tatsächlich enthalten möchte oder keinen der Kandidaten wählen möchte.
>Ich meine, möchtest du dann noch einmal zu einer persönlichen Wahl eingeladen werden, wenn du dich bereit fühlst, dich zu entscheiden? Das ist doch Quatsch.
Ich zB. werde immer persönlich eingeladen, wenn es wieder eine neue Wahl gibt.