Kein Geld vom Arbeitgeber, von der Krankenkasse oder vom Sozialamt, Mundraub legal?

Ein Bekannter von mir ist seit Mitte Juni krankgeschrieben, weil er nach der ungerechtfertigten Kündigung Depressionen bekam. Nach Gewinn des Kündigungsprozesses konnte er zwar wieder bei seinem alten AG anfangen, litt aber weiter an Depressionen. Also keine Unterbrechung der Krankschreibung, Termine beim Psychologen, beim medizinischen Dienst der KK und die Diagnose der KK, dass er ja nur krank wäre, wenn er weiter bei seinem alten AG angestellt ist. Also zahlt die KK kein Krankengeld. Beim Sozialamt sagte man ihm, da wäre die KK zuständig und er würde vom Sozialamt auch kein Geld bekommen. Nach den sechs Wochen Krankheitsfortzahlung hat der AG natürlich auch nicht mehr gezahlt.
Seit Ende Juli hat er bis jetzt keinen einzigen Euro bekommen. Wenn er jetzt in den Supermarkt geht und sich Nahrungsmittel klaut, welche Strafe hat er zu erwarten, und wie kann man ihm in dieser Situation helfen. Irgendjemand muss doch von staatlicher Seite dafür sorgen, das er seinen Lebensunterhalt bestreitet, oder nicht?

Olrich2010-09-28T01:14:47Z

Beste Antwort

Erst einmal: das Sozialamt MUß zahlen, und sei es in Form von Lebensmittelgutscheinen. Dein Bekannter sollte Kontakt zum psychologischen Dienst des Arbeitsamtes oder der Kirchen aufnehmen.
Der Tatbestand des Mundraubes ist tatsächlich abgeschafft und wird als Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gemäß § 248a StGB grundsätzlich nur noch auf Strafantrag verfolgt. Bevor ich jedoch verhungern würde oder betteln müßte, würde ich mich auch selber im Supermarkt bedienen und bei den Kassierern stellen. Spätestens dann bewegt sich irgendetwas und sei es in einem Strafverfahren.

Anonym2010-09-28T11:58:29Z

wenn ich das hier alles so aus der ferne lese, dann muß ich sagen:
ich glaube das in deutschland die "tafeln" immer mehr an bedeutung gewinnen und in naher zukunft aus dem deutschen "sozialstaat" nicht mehr weg zu denken sind.
sie werden in kürze mehr bedeutung haben als: aldi, lidl, edeka, konsum und wie sie alle heissen, denn diese lebensmittelgeschäfte werden wohl von den paar leutchen die sich das noch leisten können dort einzukaufen nicht mehr existieren können.
egal, ist nur meine meinung aus 12.000 km entfernung, ich habe da nicht mehr und nicht weniger von.

Anonym2010-09-28T09:52:29Z

das ist ein grosser fehler in deinem "bericht" nämlich :

".....KK, dass er ja nur krank wäre, wenn er weiter bei seinem alten AG angestellt ist....."

DAS ist gelogen...denn dadurch hört eine echte depression nicht sofort auf....

𐎗 lupa ණ ଲ ҉2010-09-28T09:12:14Z

Das Sozialamt MUSS einspringen bis die Rechtslage geklärt ist

er soll hingehen und wenn er einen Ablehnungsbescheid hat - sofort Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung beantragen

zur Unterstützung kann er sich noch an den Allgemeinen Sozialdienst seiner Stadt wenden (ist im gleichen Gebäude wie die ARGE) die gehen auch mit zu dem Sachbearbeiter wenn es sein muss

// Menschen zur Tafel zu verweisen zeigt nicht gerade Bildung und ist unterste Schublade

Bernard2010-09-28T08:36:16Z

...wie hier schon geschrieben wurde, muss das Sozialamt den erst einmal unterstützen, bis die Lage geklärt ist...

..interessant ist, dass viele Antworter den Hinweis auf die " Tafel " anscheinend schon für selbstverständlich halten ..so weit ist es also, dass diese Einrichtungen schon zum täglichen Leben gehören im Bewusstsein einiger .. schlimm !

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