Fragen zum hinterlassen einer Wohnung....?

wir werden demnächst umziehen, in unserer jetzigen wohnung haben wir z.b. im bad einen duschvorhang mit gestänge an der wand festgemacht. jetzt sind da natürlich bohrlöcher wenn wir den entfernen.

können wir das so lassen, oder könnten wir da probleme bekommen?

ich muss dazu sagen, dass die vermieterin eine hexe ist, möchte aber wissen, wie das (gesetzlich) geregelt ist.

vielen dank für eure antworten...

ichbinich2010-09-26T00:16:12Z

Beste Antwort

Schaut mal in Euren Mietvertrag.
Da steht normalerweise sowas drin wie:
... Für An- und Umbauten braucht der Mieter die Genehmigung des Vermieters.... Habt Ihr Euch die nicht eingeholt, kann die Vermieterin die Bohrlöcher auf Eure Kosten wieder entfernen lassen (zur Not auch mit Ersetzen von den beschädigten Fliesen) Für diese Kosten kann der Vermieter die Kaution (sofern sie nicht als reine Mietkaution deklariert ist) verwenden.
Wenn der Duschvorhang und das Gestänge dazu ordentlich angebracht sind und der Duschvorhang ein Schöner ist (das ist natürlich Ansichtssache - aber ein neutraler und dezenter Vorhang ist dafür natürlich gut) kann unter Umständen der Vorhang hängen bleiben. Das solltet Ihr aber auf jeden Fall im Übergabeprotokoll vermerken. Und dieses sollte dann nach erfolgter Übergabe von beiden unterzeichnet sein.

Hausverwalter2010-09-29T08:14:27Z

Schönheitsreparaturen sind etwas anderes als eine Endrenovierungsklausel. Oft sind diese Klauseln unwirksam vereinbart worden.

Bohrlöcher sollten verschlossen werden, jedoch gab es ein Urteil, dass 27 Bohrlöcher im Badezimmer als zumutbar eingestuft hat.

Ist keine gültige Endrenovierung vereinbart, kann man die Wohnung besenrein verlassen.

Sollte die Vermieterin das Verschließen der Bohrlöcher wünschen, muss sie euch eine Frist setzen, bevor sie selbst Hand anlegt bzw. in Auftrag gibt und euch die Kosten in Rechnung stellen will.

Stefan R2010-09-28T11:36:30Z

In den meisten Formularmietverträgen steht: Bohlöcher im Bad nur in den Fugen erlaubt. Habt Ihr Euch nicht daran gehalten, kann die Reparatur (also einzelne Fliesen ersetzen, soweit möglich und noch vorhanden) auf Eure Kosten durchgeführt werden.
Gibt es keine ERsatzfliesen mehr, müsst Ihr im Extremfall sogar das Neu-Fliesen des ganzen Bads bezahlen (ich find auf die Schnelle die Fundstelle des Urteils nicht, google mal selbst).

Stefan2010-09-27T10:36:07Z

ich weis es von einem kumpel von mir, er ist jetzt auch erst umgezogen. also, diese reglungen sind in deinem mietvertrag geregelt. wenn darüber nichts steht im mietvertrag, ist es eigentlich standert, tapeten abmachen und besenrein den vermieter übergeben.

Sprendlinger2010-09-26T07:32:00Z

Bohrlöcher sollten alle verschlossen werden. Einige Bohrlöcher sind im Bad erlaubt. Aber man sollte möglichst nur in den Fugen bohren.

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