/ Miterbin haelt mir meine mir rechtlich zustehenden Mieteinnahmen vor ?
ich habe bereits das Gericht in obiger Angelegenehit um Hilfe gebeten. Aber ich muesste einen Kostenvorschuss von fast 4000,00 Euro vorstrecken um die Klage bei Gericht rechtskraeftig werden zu lassen. Da ich aber Alleinverdiener bin, eine Familie zu versorgen habe, ist es mir nicht moeglich dieses Geld aufzubringen. Ich habe daraufhin einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt, er wurde aber abgelehnt mit dem Vermerk, dass ich vermoegend bin, da ich ja monatliche Mieteinnahmen in Hoehe von 2.300,00 Euro haette. Ich drehe mich im Kreise und die Miterbin lacht. Kann mir jemand einen Tip geben, wo ich mich eventuell hinwenden koennte. PS: Die Klage wurde ueber meinen Rechtsanwalt eingereicht. Auch Anwaelte kosten viel Geld und scheitern an den Gerichtskosten! Also den Schritt zum Anwalt und Gericht habe ich gemacht.
Anonym2010-09-11T10:19:48Z
Beste Antwort
Klar lacht deine Miterbin Dich aus. Würd ich auch! Ganz ehrlich !!! Wie kannst Du daran zweifeln, ob Du diesen Schritt vollziehen willst wegen läppischen 4.000 €?!??!?? Wenn Du doch im Recht bist (wenn Du uns jetzt nicht viel verschwiegen hast, und dir das Geld doch nicht so glasklar zusteht!), kriegst Du doch ein Vielfaches zurück. Allein in dem einem Jahr über 25.000€! Und das rechne mal hoch auf deine Lebzeit! Willst Du dir das echt entgehen lassen weil du den Vorschuss der Gerichtskosten nicht gewillt bist zu zahlen?!??? *an Kopf greif*
Also ehrlich ...nimm halt nen Kleinkredit (JA, dies wäre ein KLEINkredit!) auf bei D/einer Bank. Verkauf Dein Auto. Gerichtsvorschuss sind Peanuts zum Streitwert. Das bekommst Du ja obendrauf auch wieder zurück, da dies die Gegenseite dann bei Niederlage zusätzlich zu tragen hätte!
Es gibt auch Klageversicherungen. Die zahlen die Prozesskosten und bekommen vom erreichten x%. Ist sehr ungünstig, aber wenn nichts hilft, ist das die letzte Möglichkeit
Hast du denn nun Mieteinnahmen in Höhe von 2.300,00 € oder sind das die, wegen denen du klagst? Falls letzteres, wäre die Begründung des Gerichts ja absurd und dein Anwalt sollte den versagenden Beschluss per Beschwerde anfechten. Wenn du 4.000,00 € vorstrecken sollst, geht es allerdings überschlägig um einen Streitwert von 50.000,00 € aufwärts. Wenn das nur Gerichtskosten sein sollen, wären es sogar um 180.000,00 €. Das sind keine Kategorien, in denen man sich hilfesuchend an ein Forum wie dieses wenden sollte. Zumal, wenn du eine Gerichtskostenrechnung erhältst, die Verfahrensgebühren bei deinem Anwalt eh schon angefallen sind, d.h. er hat die Klage schon anhängig gemacht und jetzt noch ein Rückzieher zu machen, wäre wirtschaftlich das sinnloseste überhaupt. Wenn du dir deiner Erfolgsaussichten sicher bist, nimm zur Prozessfinanzierung doch einen Kredit auf. Sicherheiten sind ja offenbar vorhanden.
Wieso erstattest du keine Anzeige wegen Betruges ? Dann wird nämlich der Staat tätig ohne dass du auch nur einen Cent zahlen muÃt. Ist die Miterbin rechtskräftig verurteilt, nimmst du einen Bankkredit auf und verklagst sie auf Zahlung der ausstehenden Beträge. Dein Anwalt scheint mir ein biÃchen dämlich zu sein, sorry.
Irgendwie erscheinen mir die Gerichtskosten schon sehr hoch, wenn es um einen Betrag von 2300 Euro geht. Dann schreibe doch die Mieter an, dass sie Dir die Miete überweisen sollen. Du kannst auch die Erbengemeinschaft auflösen. Die Miterbin darf Dir, wenn Dir die Mieteinnahmen zustehen das Geld nicht unterschlagen. Warum hat der Anwat kein Mahnverfahren eröffnet?