Welche Möglichkeiten sind hier gegeben?
Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Verträge bezüglich der gleichen Sache.
Im Vertrag des Mieters steht, dass der Vertrag bis zum 31.07.2010 läuft. Beim Vermieter steht aber 31.07.2013. Die Wohnung wurde am 01.07.2010 bezogen.
Die Wohnung wurde gekündigt, der Vermieter hat dem zugestimmt, da der Mieter den Vertrag vorgelegt hat, der bis zum 31.07.2010 galt.
Nun, 2 Wochen später, ist der Vermieter der Meinung, er hätte einen Vertrag bis 2013 vorliegen.
Was ist jetzt möglich?
Bitte keine Antworten wie, "Verträge lesen" oder ähnliches. Wer sowas bringt, wird gemeldet.
Also, es geht bei der Sache nicht um mich, ich lese alles, was ich unterschreibe.
Vor Vertragsschluss wurde abgesprochen, dass der Vertrag bis 2013 laufen wird. Im Vertrag selbst steht, dass mündliche Abmachungen ungültig sind. Der Vermieter hat einen Vertrag vorliegen, der bis 2013 läuft. Der Vertrag vom Mieter enthält einen Irrtum.
Wir wüssten gerne, ob man aus diesem Irrtum einen Nutzen ziehen kann.
Der Vertrag wurde schriftlich gekündigt und folgendermaßen vom Vermieter kommentiert:"Na da haben Sie ja nochmal Glück gehabt."