Welche Möglichkeiten sind hier gegeben?

Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Verträge bezüglich der gleichen Sache.
Im Vertrag des Mieters steht, dass der Vertrag bis zum 31.07.2010 läuft. Beim Vermieter steht aber 31.07.2013. Die Wohnung wurde am 01.07.2010 bezogen.

Die Wohnung wurde gekündigt, der Vermieter hat dem zugestimmt, da der Mieter den Vertrag vorgelegt hat, der bis zum 31.07.2010 galt.
Nun, 2 Wochen später, ist der Vermieter der Meinung, er hätte einen Vertrag bis 2013 vorliegen.

Was ist jetzt möglich?

Bitte keine Antworten wie, "Verträge lesen" oder ähnliches. Wer sowas bringt, wird gemeldet.

2010-09-10T12:21:35Z

Also, es geht bei der Sache nicht um mich, ich lese alles, was ich unterschreibe.

Vor Vertragsschluss wurde abgesprochen, dass der Vertrag bis 2013 laufen wird. Im Vertrag selbst steht, dass mündliche Abmachungen ungültig sind. Der Vermieter hat einen Vertrag vorliegen, der bis 2013 läuft. Der Vertrag vom Mieter enthält einen Irrtum.

Wir wüssten gerne, ob man aus diesem Irrtum einen Nutzen ziehen kann.
Der Vertrag wurde schriftlich gekündigt und folgendermaßen vom Vermieter kommentiert:"Na da haben Sie ja nochmal Glück gehabt."

Anonym2010-09-10T10:34:39Z

Beste Antwort

Gib mal bitte mehr Infos.

Hat der Vermieter einen Mietvertrag bis 2013, in dem der Mieter unterschrieben hat oder behauptet der Vermieter nun, dass sein ihm vorliegendes Exemplar für beide Seiten gültig ist und er den Mietvertrag bis 2010 negiert?

Freu mich auf Infos.

Danke.

In diesem Fall ist die Rechtsprechung eindeutig und gibt aus Gründen des Verbraucherschutzes, dem Mietvertrag bis 2010 den Vorrang. Egal auf was sich der Vermieter beruft, Fakt ist, dass dem Mieter einen Mietvertrag bis 2010 vorliegt und dieser vom Vermieter gegengezeichnet wurde.

in dubio pro reo gilt in diesem Fall.



"TM"

Anonym2010-09-11T12:08:41Z

Der Vermieter ist für die Ordnungsgemäße Ausfertigung beider Verträge verantwortlich! Es ist somit seine Schuld. Für den Mieter ist seine, ihm ausgehändigte Version maßgebend, da diese ja vom Vermieter unterschrieben wurde. Fehler des Vermieters gehen damit alleine zu dessen Lasten. Da kann der machen, was er will.

Anonym2010-09-10T16:53:14Z

Dann müssen es 2 Verträge sein.Sind denn beide von beiden Parteien unterzeichnet? Dann haben beide unterschrieben,ohne hinzusehen.
Wer schliesst für 1 Monat ab? Das kann nur ein Irrtum sein.da sollte man sich einigen.



Viele Grüsse

zwergaffee2010-09-10T16:45:11Z

Ersteinmal wer legt einen vertrag für einen MOnat auf?? Da stimmt doch was nicht.
Zweitens hast du sicherlich schriftlich gekündigt und brauchst eine Kündigungsbestätigung vom Vermieter,dass der vertrag gekündigt wurde.Falls nicht,hat der Vermieter das recht zu sagen,dass er einen Vertrag bis 2013 hat.
Wieso habt ihr von anfang an nicht den gleichen Vertrag.
Ehrlich gesagt ist das jetzt deine Schuld,weil du nicht darauf geachtet hast.Sowas verschläft man doch nicht.

Sonyyy2010-09-10T16:42:57Z

Wie immer und bei fast allen Problemen -
Wenn man sich nicht einigen kann, einen Anwalt um Rat fragen