Wieviel Entschädigung muß ein Spaßbieter zahlen?

leider bin ich als privater Verkäufer bei einer Onlineauktion mächtig auf die Nase gefallen.Rücktrittsrecht hatte ich in der Auktion extra ausgeschlossen.Ein sog. Spaßbieter hat den Artikel ersteigert und mir mitgeteilt er wolle den Artikel eigentlich doch nicht.Da ich bisher beide Augen öfters zugedrückt habe bin ich es nun leid.Ich möchte nun eine Entschädigung einfordern.Aber wieviel ist gesetzlich als Summe vorgesehen?

Michael2010-08-28T01:36:44Z

Beste Antwort

Ich fürchte das ist nicht viel.
Maximal die Kosten die, deine Auktion verursacht haben.
Wenn du mehr raus holen möchtest, benötigst du einen Anwalt.
Ich denke das lohnt wohl nicht.
Das ist alles sehr ärgerlich, deswegen habe ich meine Aktivitäten bei Eaby aufgegeben.
Das macht dort alles kein Spaß mehr.
Melde den Spaßbieter, dann wird er wahrscheinlich entfernt.

Petra2010-08-28T10:25:38Z

Was lehrt uns das ???

Genau !

Pfoten weg vom EBAY vor allem von PAYPAL....

christoffer2010-08-28T08:39:40Z

Die Frage nach der Entschädigung ist schwer zu beantworten, das eigentliche Problem ist, dass du es fast nicht durchsetzen kannst.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung (falls der Spaßbieter überhaupt zu ermitteln ist und nicht eine falsche Adresse angegeben hat) ist der Ausgang fraglich und wenn du Pech hast, bleibst du auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.
Du solltest über Ebay klären, dass du deine Gebühren zurück bekommst, den Bieter auf die Liste der unerwünschten Bieter setzen und den Artikel neu einstellen.
Viel Glück und Erfolg beim Verkaufen.

Wandervogel2010-08-28T08:24:30Z

Solche Typen sollte man im Internet veröffentlichen

?2010-08-28T08:19:35Z

garnix