ALG 2 Empfänger,und 2 mietfreie monate?

Ich habe mir eine neue wohnung gesucht,die renovierungsbedürftig ist,und aus diesem grund gibt mir der vermieter 2 monate mietfrei.
ich wohne aber noch in meiner alten wohnung,und habe 3 monate kündigubgsfrist.
ich möchte nach einem monat dieser kündigsfrist anfangen meine neue wohnung zu renovieren und sobald ich da fertig bin möchte ich da rein ziehen.
eigendlich müßte das amt ja noch die 3 monate von der alten wohnung bezahlen und dann die neue,sobald die 2 monate mietfrei vorbei sind?
geht das so einfach?das ich schon denn neuen vertrag unterschreibe obwohl ich eigendlich noch in der alten wohnung wohne?
und macht das amt da mit?weil das amt muß ja dann nur für eine wohnung bezahlen?!

Daniela2010-07-20T02:03:57Z

Beste Antwort

Du musst erst einmal die Bestätigung bekommen das Du umziehen darfst. Also musst Du zu Deinem Fallmanager und dort alles vortragen. Erst wenn er sein ok gibt darfst Du einen neuen Mietvertrag unterschreiben. So sollen unnötige Kosten vermieden werden ( teurere Miete, Umzugskosten.....) Das Amt wird auch nur für eine Wohnung zahlen. Du musst auch begründen warum Du unbedingt umziehen willst......

Hausverwalter2010-07-22T17:52:44Z

Das Amt muss dir jede Wohnung, die im vorgeschriebenen Rahmen liegt, bezahlen. Einzig und allein, wenn es um das Bezahlen der Umzugskosten geht, muss die ARGE im Voraus zustimmen.

Dir als Hilfeempfänger kann es egal sein, ob du die neue Wohnung bezahlen musst oder nicht, es sei denn du möchtest die eingesparte Miete für dich kassieren.

Man könnte natürlich auch fragen, aus welchen Mitteln du die Wohnung renovieren möchtest...
Arbeiten scheinst du zu können...

Bedenke, was du unterschreibst musst du auch einhalten.

Lola2010-07-20T09:10:14Z

So kann nur einer denken, der die Wohnung nicht selbst bezahlen muß.

Anonym2010-07-20T09:08:08Z

Das muss vorher vom Amt genehmigt werden, sonst bleibst Du nachher auf Deinen Kosten sitzen.

Anonym2010-07-20T08:59:32Z

hast du das mit dem amt geklärt ???? VOR einem umzug !!!