Pflichtteil beim Erbe für Enkel....?

Ich hätte mal eine Frage. Und zwar ist die Großmutter einer Bekannten verstorben. Deren Ehemann der Großmutter ist schon lange vor ihr verstorben, sie hat nur noch einen Sohn, also den Onkel meiner Bekannten. Der Vater meiner Freundin, der ja eigentlich der zweite Erbe gewesen wäre, ist ebenfalls bei einem Unfall verstorben. Meine Frage: Erbt jetzt meine Bekannte den Anteil, den eigentlich ihr Vater geerbt hätte? Und wenn sie im Falle eines Testaments nicht bedacht worden oder vom Erbe ausgeschlossen worden wäre, bekäme sie dann wenigstens einen Pflichtteil?

Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte ^^ Habe zwar mal beim Anwalt gearbeitet, aber mit Erbrecht kenne ich mich nicht so gut aus. Im Internet und durch googlen habe ich auch nichts gefunden.

Mutaflor2010-07-18T10:23:59Z

Beste Antwort

Ja, eigentlich sollte sie den Erbanteil ihres Vaters ohne Probleme übernehmen können da sie Erbe erster Ordnung ist. Ich zitiere mal: "Sollte ein Kind unter mehreren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits verstorben sein, so geht der Erbanteil dieses Kindes auf seine eigenen Abkömmlinge über."

Falls du genauer nachlesen willst:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html

christabaars2010-07-18T17:42:39Z

Ohne Testament erbt erstmal der Sohn - er ist je der erst Blutverwande- da der Vater-sein Bruder ja verstorben ist, kann seine Tochter den Pflichtanteil beantragen- ist diese noch nicht 18 mus es die Mutter für sie beantragen und es verwalten bis sie 18 ist-

Sagen wir es geht um das Haus wo oma drin wohnte- da steht den Brüdern je zur Hälfte zu, nun ist der eine aber verstorben also haben seine Nachkommen ein Recht darauf- seine Tochter

Wenn sie die Erbanteile annimmt, ist sie aber auch zur Hälfte für die Beerdigung mit verantwortlich
Und ihr steht zur Hälfte das haus zu- entweder zahlt er sie aus oder es wird verkauft und sie bekommt die Hälfte
Aber erst das Haus schätzen lassen und nicht nur vom Onkel den Wert annehmen

Aber fals es nun um nur ein bischen Schmuck oder paar tausende geht- lohnt sich nicht der aufwand
Denn es muss Beantragt werden vom Gericht und die kassieren auch ein paar Proßent vom Erbe

Anonym2010-07-18T17:27:18Z

Ich muss erstmal die Verwandtschaftsverhältnisse klären. Der Ehemann ist schon lange verstorben und so wie ich herauslese, ist er auch der Vater des Onkels Deiner Bekannten. Somit ist er auch der Sohn der Großmutter und somit 1. Erbe. Er scheint keine Geschwister zu haben, du nennst keine.
Dann sprichst Du vom Vater Deiner Freundin, der wäre, wenn ich nicht gestorben wäre, der 2. Erbe gewesen. Aber Du schreibst nicht, wie er im Verhältnis zur Großmutter stand. Wahr es ihr 2. Ehemann oder war ein ebenfalls ein Sohn und somit der Bruder zum Onkel? Nach Deinen Angaben zu schließen, war er wohl der Bruder des Onkels.

Dann sieht es so aus. Sind beide Eltern tot, erben alles die direkten Nachkommen in 1. Linie, also die Kinder. somit der Onkel und der Bruder, also der Vater Deiner Bekannten. Sind von den direkten Nachkommen der 1. Linie Erben verstorben, so übergeht deren Anteil auf die 2. Linie, also wiederum auf deren Kindern.
In Deinem Fall würde der Onkel 50 % Erben und Deine Bekannte. Da man gesetzliche Erbberechtigte nicht enterben kann, außer bei krassen Verstößen gegenüber den Erblasser, steht Deiner Bekannten auf alle Fälle ein Pflichtteil zu. Der Pflichtteil sind immer 50 % vom gesetzlichen Erbteil.

Anonym2010-07-18T17:22:21Z

Da der Vater Deiner Bekannten verstorben ist tritt sie an seine Stelle in der Erbfolge. Also erbt sie 50% und 50% der Onkel. Natürlich steht ihr da auch der gesetzliche Pflichteil zu.

Anonym2010-07-18T17:16:29Z

So wie du das schilderst, eigentlich schon.

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/GesetzlicheErbfolge/gea2.htm

Der Link müsste dir das offenbaren und ist sehr übersichtlich!