Ungewollt trächtig und nun?

Wer haftet dafür wenn z.B. ein Stall fremder Hengst (Nachbar) auf die Koppel der Stute einbricht und sie ungewollt deckt? Kann eine 20jährige Stute noch problemlos ein Fohlen bekommen wenn sie nie eins hatte, oder kann/sollte man es "wegmachen" lassen vom Tierarzt? Und wenn, wer haftet für die Kosten???

Anonym2010-07-06T23:55:35Z

Beste Antwort

Es gibt eine ganze Reihe von Pferden, die noch mit 20 Jahren und älter problemlos Fohlen bekommen. So manche Hochleistungs-Sport-Stute bekommt nach Beendigung ihrer aktiven Zeit noch das eine oder andere Fohlen. 20 ist natürlich nicht jung und ich kenne auch nicht den Allgemeinzustand dieses Pferdes, aber eine Trächtigkeit ist in dem Alter generell keine Kathastrophe - außer, man will sie definitiv nicht.
Der Hengsthalter ist in diesem Fall für die anfallenden Kosten zuständig - fürs "Wegmachen", genauso wie für eine eventuelle Geburt und die medizinische Betreuung rundherum.
Er kann sich dann zwar noch mit demjenigen herumstreiten, der für die Instandhaltung der Weiden zuständig ist, doch Dein Ansprechpartner ist in jedem Fall der Hengsthalter, der seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt hat.
In jedem Fall solltest Du schnellstmöglichst einen Tierarzt zu Rate ziehen. Er ist dann auch derjenige, der Dir das Richtige raten kann und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen wird. Denn nur ein medizinischer Check klärt, ob die Stute fit genug ist für eine Schwangerschaft oder ob ein Abbruch besser wäre.

Anonym2010-07-07T14:35:32Z

Bei meiner großtante hat vor 2 j. eine 30 Jahr. stute gefohlt...... möglich ist alles

Christa2010-07-06T23:24:52Z

Auch bei Pferden kann man ab spritzen lassen.
Die Haftung bleibt am Hengstbesitzer kleben oder dessen Versicherung. Setze Dich mit Deinem TA in Verbindung.

Anonym2010-07-06T13:14:21Z

Ich muss leider sagen das ich nicht glaube das dein Pferd das problemlos durchmacht da es schon sehr alt ist

idril_arien2010-07-06T11:49:37Z

Die Wahrscheinlichkeit, daß sie aufgenommen hat, ist gering. Trotzdem würde ich den TA ein Ultraschall machen lassen und das Fohlen notfalls wegdrücken lassen. Die Kosten hierfür muß der Hengstbesitzer zahlen. Er muß sein Tier so unterbringen, das eben genau so etwas nicht passieren kann.

Solltest du es vorziehen, das Fohlen haben zu wollen, muß er die Kosten bis zur Geburt tragen.

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