LKW-Fahrtzeit abgelaufen und dann?

Hi,

ich würde gerne mal wissen, wie folgende Situation ausschaut:

LKW-Fahrtzeit rum, LKW befindet sich im Stau in Österreich. Pause wurde auf dem Standstreifen gemacht.
Die Polizei bzw. Gendamerie will Anzeige stellen.

Wie verhält man sich hier am Besten?

2010-05-31T10:41:02Z

Mal kurz zur allgemeinen Klärung. Ich war es nicht und frage nur für jd. anderen.

Ich dachte man bekommt normale Antworten ohne jegliche Sonderkommentare.

Vielen Dank für die bisher guten Antworten.

Faxe2010-06-01T10:58:51Z

Beste Antwort

Weiter fahren bis zum nächsten parkplatz.
Dort einen Ausdruck machen beim Digi und darauf vermerken warum und weshalb.
Strafzettel abwarten und Einspruch einlegen.
Aber nur mit Anwalt.

Noname2010-05-31T17:30:35Z

Pause auf dem Standstreifen? Wie kommt man denn eigentlich auf solch eine Schnapsidee? Das ist purer Wahnsinn - wenn du das wirklich gemacht haben solltest, dann sollen die dir bitte den Lappen wegnehmen - du gefährdest nicht nur dich selbst, sondern auch andere.

Am besten rechtzeitig auf Parkplatzsuche gehen und zur Not halt weiterfahren oder abseits der Autobahn einen Platz zum pausieren suchen.

John2010-05-31T12:58:11Z

Wenn du im Stau stehst darfst du die Lenkzeit überschreiten bis du die nachstmögliche Gelegenheit erreichst um zu halten und die vorgeschriebene Pause einzulegen.
Auf dem Standstreifen darf man das nicht! Da dort nicht gehalten werden darf (also keine GEWOLLTE Fahrtunterbrechung), Nur wenn du dort eine Panne hast oder aus anderen Gründen halten musst z.b. wegen gesundheitlichen Gründen (also KEINE GEWOLLTE Fahrtunterbrechung) darfst du auf dem Standstreifen halten.
Sollte die Anzeige wirklich kommen hängt es letztlich davon ab, ob du nachweisen kannst, dass du im Stau standest und deshalb die Lenkzeit überschritten hast.

mbraun012010-05-31T11:10:17Z

Wie wohl? Warten bis die Anzeige kommt.

Anonym2010-05-31T10:11:29Z

Abwarten bis der Bescheid kommt. Wenn die dir die Möglichkeit einräumen, kannst du dich ja zum Sachverhalt noch mals äußern. Kannst dir aber schon vorher mal über das österreiche Gesetz dazu informieren.

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