Zuerst dachte ich so bei mir,setze sie doch von den Steuern ab, oder trage sie als Verlust ins neue Jahr. Oder ich verrechne das mit meinem Steuergutschriften die ich nie ausgezahlt bekomme. Doch dann dachte ich an diesem Teufelskreis. Du wirst geboren und hast quasi eine Erbschuld.Und nur wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft annehme, ist zumindest diese Erbschuld erloschen. Ist ja ähnlich wie mit der Taufe. Hmm. Zufälle gibt es. Jetzt frage ich mich eigentlich mit welchem Recht ich meinem Kind Schulden aufbürde.Ist das nicht strafbar?Verletze ich hier nicht meine Fürsorgepflicht? Kann das Kind diese Schuld erbtechnisch ablehnen? Also Deine Frage ist nicht ohne. Gruà aus Spanien.
Die Steuern decken nicht die Staatsverschuldung, sondern den Momentanen Bedarf. Nur wenn dieser falsch berechnet wird, muà der Staat Schulden machen, bei den Banken.
Das ist auch der Grund, warum Banken oft Gesetzwidrig handeln.
Wer Schuldner hat, braucht sich nicht um die Gesetze der Schuldner kümmern, er kann Sie untere druck setzen.
Ja, denn Du hast nur Deine aktuellen Schulden zurück gezahlt. Aber für die künftigen Haushaltsjahre muÃt Du weiterhin Steuern zahlen, weil ja wieder neue Ausgaben der Gemeinden, Kommunen und des Bundes anstehen. Du könntes höchstens drauf drängen, weniger Steuern zu zahlen, weil Du ja keine Zinslast aus den letzten Jahren mehr hast. Dies wäre übrigends der Umkehrschluss zu dem, dass ich bei meiner Steuererklärung die Zinslast durch meine 21.000 Euro Schulden als auÃergewöhnliche Belastungen absetze.
Aber da wir ja eine "Solidargemeinschaft" (sprich wenige nehmen, viele zahlen) sind, wirst Du mit dieser Vorgehensweise auch nicht weiter kommen.