Unsere Lehrerin gab uns eine Vorlage da wird die Artvollmacht mit i.V. unterschrieben. In Prüfungsvorbereitungsbüchern und in der Aufgabensammlung IHK erfolgt die Unterschrift bei Artvollmacht mit i.A. Was ist jetzt nun richtig????
Anonym2010-04-25T05:55:55Z
Beste Antwort
Ein solcher Namenszug gilt gemäß der westlichen Rechtsprechung als einmalig und Bekundung des Willens, in der Rechtspraxis vor allem bei Willenserklärungen, Beglaubigungen sowie als Identitätsnachweis. Die eigenhändige Unterschrift unter einem Text wahrt nach deutschem Zivilrecht sowohl die in § 126 Abs. 1 BGB gesetzlich vorgeschriebene Schriftform als auch die freiwillige – also ohne gesetzliche Notwendigkeit verwendete – Schriftform sowie den Urkundencharakter von privaten Urkunden gemäß § 440 ZPO. Sinn der Unterschrift ist, den Aussteller der Urkunde erkennbar zu machen und die Echtheit der Urkunde zu garantieren.