welches gesetz regelt den fall, wenn die gelieferte ware nicht der bestellten entspricht?

also wenn zb das ausstellungsstück ganz anders ausgesehen hat, man sich aber anhand davon entschieden hat eine ware zu kaufen, in erwartung, das produkt würde ähnlich aussehen

2010-04-17T12:44:02Z

es geht nicht um internetkauf, sondern möbelstück im möbelhaus bestellt. das verwendete holz ist ganz anders als auf dem ausstellungsstück - ganz andere farbtönung.

Sweetheart2010-04-17T12:56:18Z

Beste Antwort

Das läuft unter Gewährleistungsrecht § 434 ff. BGB beim Warenkauf. Du musst dich an den Händler wenden, wenn es ein richtiger Mangel ist, hast du entsprechende Ansprüche.

Anonym2010-04-18T03:50:09Z

Ein klarer Fall fürs BGB :-)
Nicht so klar ist allerdings, ob es sich um einen Sachmangel handelt.

Sprendlinger2010-04-17T23:38:00Z

Da Holz unter Lichteinwirkung die FArbe verändert hast Du keine Möglichkeiten zu reklamieren. Es ist durchaus möglich, dass das Holz in 2-3 Jahren die gewünschte Farbe hat.

Spielie2010-04-17T12:41:57Z

also i kenn kein gesetz, beschwer dich bei dem verkäufer wenn der nicht antwortet/usw. schreibe die seite an auf der es eingestellt ist/war