welches gesetz regelt den fall, wenn die gelieferte ware nicht der bestellten entspricht?
also wenn zb das ausstellungsstück ganz anders ausgesehen hat, man sich aber anhand davon entschieden hat eine ware zu kaufen, in erwartung, das produkt würde ähnlich aussehen
es geht nicht um internetkauf, sondern möbelstück im möbelhaus bestellt. das verwendete holz ist ganz anders als auf dem ausstellungsstück - ganz andere farbtönung.