Übergang Gewährleistung & Garantie bei Geschenken?

In einem der vielen Gewinnauktionshäuser, habe ich mal wieder ein Schnäppchen ergattert. Diesesmal möchte ich den Artikel verschenken. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Wie verhält es sich mit Gewährleistung und Garantie? Gehen diese über (Rechnung beiligend) oder läuft das im Fall der Fälle über mich?

Jürgen NRW2010-03-30T08:27:29Z

Beste Antwort

Gewährleistungsanspruch (gesetzlich) und Garantieversprechen (freiwillig) beziehen sich immer auf das gekaufte Produkt. Ansonsten würden Geschenke (s. Weihnachten) die Verbraucherrechte unterlaufen.