Verhandlung bei einem Amtsgericht.Wie wird das Verhandlungsprotokoll angefertigt?
Darf der Richter es selber schreiben,oder ist ein Protokollschreiber vorgeschrieben? (Verlaufsprotokoll)
Darf der Richter es selber schreiben,oder ist ein Protokollschreiber vorgeschrieben? (Verlaufsprotokoll)
lajoliemara
Beste Antwort
Die Antwort findest Du in § 159 ZPO, Absatz 1 lautet: "Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung kann ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle zugezogen werden, wenn dies auf Grund des zu erwartenden Umfangs des Protokolls, in Anbetracht der besonderen Schwierigkeit der Sache oder aus einem sonstigen wichtigen Grund erforderlich ist."
Daraus ergibt sich, dass ein Protokollführer hinzugezogen werden kann, aber nicht muss - es muss zwar Protokoll geführt werden, aber das kann der Richter auch allein erledigen. Meistens haben die Richter darauf allerdings keine Lust ;).
Peter K
Immer schriftlich - allerdings wird es entweder durch eine Protokollführerin aufgenommen oder der Richter diktiert es, wenn er keine Protokollführerin zu der Verhandlung hinzugezogen hat -
DR Eisendraht
Der Richter kann einen Schriftführer beauftragen oder selbst einen Tonbandmitschnitt machen.